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Vertrag mit Automatenaufsteller

 
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Nicky.S.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2009
Beiträge: 10
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 20:59    Titel: Vertrag mit Automatenaufsteller Antworten mit Zitat

Hallo,

leider konnte ich nichts zum Thema Vertragsrecht finden, daher poste ich meine Frage hier, da sie ja unmittelbar im Bezug der Gaststätte steht.

Bei der Pacht einer Gaststätte haben wir nun die freie Wahl einen Automatenaufsteller auszuwählen. Von diesem haben wir nun einen Aufstellervertrag (Blanko) erhalten, der wohl ein typischer Standartvertrag sein wird.

bei der Durchsprache wurde uns gesagt, dass der Vertrag für 5 Jahre geschlossen wird. bei den Pächtern der gastwirtschaft haben wir allerdings nur einen 1 Jahresvertrag. Der Aufsteller sagte, dass mit Aufgabe der Gaststätte der Vertrag seine Gültigkeit verliert.

Was bedeutet dann bitte dieser Abschnitt:



" Die Aufgabe der Gaststätte vor Ablauf dieses Vertrages entbindet den Gastwirt nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag, es sei denn, dass der Gastwirt die Gaststätte infolge außergewöhnlicher und nicht in seinem Risikobereich fallender Umstände aufgibt und er unverschuldet nicht in der Lage ist, einen Nachfolger zu stellen, der dergestalt in den Automatenaufstellervertrag eintritt, dass der Aufsteller von diesem unmittelbar Erfüllung verlangen kann"

Wir sind uns diesbezühglich sehr unsicher, ob wir uns da nicht weitere Verpflichtungen anbinden, oder ob tatsächlich mit Aufgabe der Gaststätte (z.B. nach 2 Jahren) der Vertrag seine Gültigkeit verliert.

Danke für jeden Tipp.
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