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Ein Vorsitzender tritt schriftlich vom Amt zurück. Das wird erst bekannt, nachdem in der MV über dessen Widerruf abgestimmt wurde. Stimmabgabe/Beschluss unwirksam oder nichtig?
Ein Vorsitzender tritt schriftlich vom Amt zurück. Das wird erst bekannt, nachdem in der MV über dessen Widerruf abgestimmt wurde. Stimmabgabe/Beschluss unwirksam oder nichtig?
Wofür ist das von Bedeutung ?
Wenn das Amt schon beendet war, geht der Beschluss in Leere. _________________ Spezi
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ok, das können wir gerne zu Problem 2 machen, ansonsten unterstellen wir das für die oben genannte Frage einfach mal
Was hätte er denn sonst machen können? Die Mitgliedschaft im Verein besteht ja noch..
Hallo,
wem ging die Rücktrittserklärung zu und wann?
Eine Rücktrittserklärung wird, wie jede Willenserklärung, durch Zugang an einen Empfangsberechtigten wirksam.
Empfangsberechtigt für Rücktrittserklärungen ist in einem Verein jedes vertretungsberechtigte Mitglied des Vorstandes, hilfsweise die MV.
Wenn also die Rücktrittserklärung erst nach dem Beschluss der MV einem Empfangsberechtigten zugegangen ist, dann endete das Amt des Vorsitzenden durch den Widerruf der Bestellung, sonst durch den Rücktritt.
Der Beschluss ist, sofern sonst nichts dagegen spricht, in beide Fällen gültig, geht aber im letzteren Falle ins Leere, weil der Beschlussgegenstand bereits nicht mehr existierte.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
Eine Willenserklärung gilt unter normalen Umständen als zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser von ihr Kenntnis nehmen konnte. Es kommt also in der Regel nicht darauf an, dass die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis genommen wurde, sondern es genügt die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den Empfänger.
Wer also war der Empfänger und gab es besondere Umstände, die dazu führten, dass dieser die Erklärung nicht sofort zur Kenntnis nehmen (i.e. lesen) konnte?
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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