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Schutzumfang Bildmarke (z.B. Logo) bei Farbangaben

 
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James T.
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Anmeldungsdatum: 18.10.2007
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 18:49    Titel: Schutzumfang Bildmarke (z.B. Logo) bei Farbangaben Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe mal eine grundsätzliche Frage zur Anmeldung von Bildmarken, insbesondere Logos.

Für viele Logos bietet sich an, dass sich die konkrete Farbgestaltung je nach Verwendungszweck ändert (einfarbiger Druck auf Briefumschlag, farbiger Druck in Prospekten, andersfarbige Darstellung im Internet etc.).

Umfasst eine s/w angemeldete Bildmarke alle gleichen Marken mit anderen Farben oder müsste man für den optimalen Schutz tatsächlich das Logo in allen genutzten Farben anmelden? Bei 5-6 verschiedenen Farbgebungen kann das eine teure Angelegenheit werden.

Danke und Gruß,
J
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gestehe, ich habe von dem formalen Ansatz keine Ahnung. Aber glauben Sie wirklich, nach einer Farbveränderung dürfte irgendjemand einfach mal so das Logo eines anderen benutzen, selbst wenn dieser nicht drölfzig Farbmöglichkeiten bei der Anmeldung einzeln angegeben hat? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt auch hier immer darauf an, wie stark der Rest des Logos (unabhängig von der Farbe) als Unterscheidungsmerkmal anzusehen ist.

Wer einen orangen Kreis als Bildmarke für die Klasse "Finanzdienstleistungen" geschützt hat, wird sich wohl nicht gegen die Verwendung eines Logos "blauer Kreis" im Bereich Finanzdienstleistungen wehren können (da die Form alleine offenbar nicht unterscheidungskräftig ist, kommt es mitentscheidend auf die Farbe an).

Wer hingegen versucht, ein umgefärbtes FC-Köln-Logo für Fußballartikel zu verwenden, dürfte Probleme bekommen (hier ist das Logo unabhängig von der Farbe klar unterscheidungskräftig, sodaß die Farbgebung sekundär ist).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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rettich
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Taktisch ist i.A. am geschicktesten, wenn man das Logo in Schwarz/Weiß anmeldet und dazu noch in den gebräuchlisten Farbkombinationen. Durch das ogo in s/w erreicht man einen möglichst breiten Schutzumfang. Die farbigen Darstellungen sind Rückzugspositionen, falls das Logo in s/w wegen fehlender Unterscheidungskraft gelöscht wird. (Ohne die exakten Gebühren nachgeschaut zu haben würde ich davon ausgehen, dass vier oder 5 Markenanmeldungen einen nicht arm machen. Ein vernünftig laufendes Geschäft sollte das schon hergeben.).
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