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Verfasst am: 28.01.09, 12:06 Titel: Hausmusik bis der Arzt kommt...
Hallo, ich habe mal eine Frage zur Hausmusik und bei Google keine Antwort gefunden.
Folgendes Problem: Ein Rentnerehepaar, er leidet an Herzproblemen, sie an Migräne, bewohnt eine Wohnung zur Miete in einem Mehrfamilienhaus, das aus ETW's besteht.
In der Wohnung darunter spielt eine Schülerin fleissig Klavier, Geige und Flöte. Sie hält die Mittagsruhezeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ein, spielt ansonsten aber von 8:30 bis 20:00 Uhr zu allen Zeiten auf allen Instrumenten. Also mal 'ne Stunde Klavier, dann wieder mal Geige und dann irgendwann flötet sie nach Lust und Laune. Man weiss praktisch nie, wann es losgeht und wieder aufhört.
Ja, ich weiss, Hausmusik hat der BGH in einer Wohnanlage grundsätzlich erlaubt und ist davon ausgegangen, dass man sich bei Problemen einigt. Einigung ist hier nicht möglich, weil diese Mitbewohner auf dem Standpunkt stehen, dass feste Spielzeiten nicht gesetzlich geregelt sind und sie die Spielzeiten für jedes einzelne Instrument nicht überschreiten.
Jetzt mal meine Frage. Da könnte ja ein Hobbymusiker quasi den ganzen Tag lang seine Nachbarn nerven, wenn er denn verschieden Instrumente einsetzt und die erlaubten Spielzeiten dafür einhält. Das ist wohl nicht im Sinne vom Gesetzgeber, sondern eine Zumutung für das ältere Ehepaar, das verzweifelt nach einer neuen Wohnung sucht, aber Angst hat, wieder in die Hausmusikfalle zu tappen.
Weiss jemand, wie das geregelt wird, wenn ein Hausbewohner mehrere Instrumente spielt? Kann der Hobbymusiker sich da einfach auf die erlaubte Spieldauer der einzelnen Instrumente berufen, oder gibt es eine Zumutungsgrenze für die unfreilwillige Teilnahme an den (stümperhaften)Übungsstunden. Im Sommer hat die talentfreie Hobbymusikerin ihre Schulzeit beendet und hängt evtl. nur noch daheim rum...
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 28.01.09, 12:14 Titel: Re: Hausmusik bis der Arzt kommt...
Frau Biet hat folgendes geschrieben::
Schülerin (...) Mittagsruhezeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ein, spielt ansonsten aber von 8:30 bis 20:00 Uhr zu allen Zeiten auf allen Instrumenten.
Die Angabe kann sich doch wohl nur auf Samstag und Sonntag beziehen, oder? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ich verstehe diese Frage nicht @Biber. Was hat denn das mit Samstag oder Sonntag zu tun. Hausmusik ist an allen Tagen erlaubt, ausser den vorgeschriebenen Ruhezeiten (Mittagsruhe und Nachtruhe) Nicht einmal Feiertage sind ausgeschlossen. Heiligabend, wo andere Bescherung feiern, hat das" liebe Mädle" ihre Violine malträtiert, aber nicht mit weihnachtlichen Übungsstücken!
Er meint wahrscheinlich damit das es keine gesetzliche Mittagsruhe gibt. Es gibt nur einige Gemeinden die eine Mittagsruhe in ihrer Satzung stehen haben, aber eine generelle Mittagsruhe gibt es nicht.
Ich vermute, dass damit gemeint ist, dass eine Schülerin zumindest in der Zeit von täglich 8.30 Uhr bis mittags keine Hausmusik machen kann - Schülerinnen sind dann nämlich i. d. R. in der Schule _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 28.01.09, 13:42 Titel:
Der Hauptpreis geht an nordlicht02.
Eine Baggerfahrt durch die Eifel, mit Blaulicht und Hausmusik! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Diese Musterschülerin leider nicht. Sie spielt zwar nicht täglich schon um 8:30 Uhr, aber Dienstag und Freitag und am WE sowieso. Wenn sie keine Lehrstelle findet, oder keinen Studienplatz, dann ist alles möglich. Die Mittagsruhe ist übrigens hier so festgelegt, wie angegeben. Es geht bei meiner Frage auch darum, ob man die Spielzeit mehrerer Instrument insgesamt nicht begrenzen sollte und ob sie ihre Übungen nicht am Stück spielen sollte und nicht nach Gusto, über den ganzen Tag verteilt, so dass man nie weiss, wann es losgeht.
Die Möglichkeit, seine Einkäufe während der Probezeit zu erledigen fällt somit flach, weil einfach nicht vorhersehbar ist, wann sie Bock auf Fingerübungen hat und die Familie (Eigentümer) völlig uneinsichtig. Denen kann man nur mit gesetzlichen Regelungen kommen.
Eine Schiedsstelle gibt es leider hier nicht und vor Gericht ziehen lohnt nicht, weil die Rentner irgendwann sowieso ausziehen werden. Wer will sich sowas im Ruhestand denn freiwillig antun...
Freu, freu....
(Hoffentlich auch der mit den sechs Zahlen, der gleich im Fernsehen kommt) _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Der Hauptpreis ist unverdient vergeben worden! Niemand hat auch nur ansatzweise meine Frage beantwortet. Ob eine Schülerin vormittags in der Schule ist ( oder noch vor dem Unterricht klimpert), war am Thema vorbei.
Nun Herr Oseloff, vielleicht erreichen sie ja mal das Rentenalter und sind dann auch etwas kränklich. Wie schön für sie, wenn dann andere ihr Leben, ohne Rücksicht auf sie zu nehmen, ausrichten. Das wird ein richtig "angenehmer" Lebensabend, den haben sie sich dann auch verdient! Aber vielleicht leiden sie dann schon an Demenz und erinnern sich nicht mehr daran, was sie hier im Forum unter:
Zitat:
Nun, Frau Biet, andererseits kann auch nicht verlangt werden, dass andere ihr Leben an kränkelnden Rentnern ausrichten.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 29.01.09, 11:29 Titel:
Frau Biet hat folgendes geschrieben::
Der Hauptpreis ist unverdient vergeben worden!
Nein, denn darum
Frau Biet hat folgendes geschrieben::
Niemand hat auch nur ansatzweise meine Frage beantwortet.
ging es bei der Preisvergabe nicht. Und das
Frau Biet hat folgendes geschrieben::
Ob eine Schülerin vormittags in der Schule ist ( oder noch vor dem Unterricht klimpert)
war auch nicht
Frau Biet hat folgendes geschrieben::
am Thema vorbei
sondern eine Nachfrage, weil zumindest mir die Aussage zur angeblichen täglichen Spielzeit maßlos übertrieben vorkam (und daran hat sich nichts wesentliches geändert).
Wenn Sie hier andere Nutzer kritisieren (was Sie selbstverständlich tun dürfen), sollten Sie die Äußerungen dieser Nutzer anstandshalber nicht nur auszugsweise zur Kenntnis nehmen und stattdessen auch die Reaktion Adromirs sowie die Antwort Franks Oseloffs darauf einbeziehen.
Und zum Thema grundsätzlich: was man sollte, ist juristisch irrelevant. Wenn die Nachbarn keine freiwillige Änderung vornehmen, gibt es genau zwei Möglichkeiten: akzeptieren oder nicht. Je nach gewählter Möglichkeit ergeben sich weitere Möglichkeiten. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wenn ich mich recht erinnere gesteht das zitierte BGH-Urleil Amateurmusikern täglich 2 oder maximal 3 Stunden tägliches Üben zu. So wie man die Rchtsprechung kennt, wird dort sicherlich nicht stehen "pro Instrument". Da wird wohl sowas allgemeines stehen wie "musizieren" Somit dürfte die Argumentation die Zeit gelte pro Instrument hinfällig sein. Wo wäre da die Gleichbehandlung zu jmd, der nur ein Instrument beherrscht?
Außerdem meine ich mich zu erinnern, dass dieses Urteil lediglich Profimusikern bis zu 8 Stunden tägliches Üben zugesteht.
Danke @Korund, das ist der einzige sinnvolle Beitrag auf meine Frage gewesen und trifft inhaltlich den Kern!
Berufsmusiker werden wohl einen schallsicheren Proberaum haben oder kaum in einem Mehrfamilienhaus wohnen und üben. Diese lange Spieldauer könnte man wohl anderen Menschen nicht zumuten, zumal z.B. Geigenübungen in der Rangliste der nervigsten Geräusche für das menschliche Gehör mit ganz vorne stehen.
Es ging hier um den rechtlichen Hintergrund, der für die Spieldauer mehrerer Instrumente insgesamt nicht genau definiert ist. "Etwas" Rücksichtnahme auf alte und kranke Menschen, war hier nicht das Thema. Der Umgang hiermit zeigt die emotionale Intelligenz eines Individuums
Ich freue mich darüber, dass ich nun doch wenigstens eine sachliche Antwort erhalten habe.
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