Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wie lange muß ich mich gedulden?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wie lange muß ich mich gedulden?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Tavili
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 12:13    Titel: Wie lange muß ich mich gedulden? Antworten mit Zitat

Ich habe mir vor 3 wochen anwaltliche Hilfe suchen müssen.
Ein Vorgespräch beim Anwalt fand statt, der Fall stellte kein Problem dar. Der Anwalt wollte ein Schreiben verfassen und es mir zukommen lassen zwecks eventueller Änderungen.
2 Tage später hab ich den Beratungsschein vom Gericht beim Anwalt abgegeben, noch einige zusätzliche relevante Unterlagen und die unterschriebene Vollmacht.
Da Fristen zu wahren sind, die per 31.01. enden, ist schnelles Handeln geboten, was auch beim Anwalt bekannt ist.
Ich selber müsste nach anwaltlicher Rücksprache auch selber noch einige Dinge erledigen.
Vergangene Woche hab ich mehrmals in der Kanzlei angerufen, um nach dem Stand der Dinge zu fragen. Letztlich bekam ich die Anwort von der Sekräterin, daß sich der Anwalt intensivst damit befaßt und an diesem Tag (Feitag) die Schreiben zur Wiedervorlage bekommt.
Nun war ich, wie auch abgesprochen, der Meinung, daß ich eine Kopie der Schreiben bekomme...bis zum heutigen Tag ist nix bei mir einegangen. (Mittwoch)
Mein heutiger Anruf war auch erfolglos, da die Sekretärin nicht Bescheid wußte und der Anwalt gerade bei Gericht war.
Einen anderen Anwalt kann ich mir nicht nehmen, da ich für diesen Fall keinen erneuten Beratungsschein vom Gericht bekomme.
Wie verhalte ich mich jetzt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 13:35    Titel: Re: Wie lange muß ich mich gedulden? Antworten mit Zitat

Tavili hat folgendes geschrieben::
Letztlich bekam ich die Anwort von der Sekräterin, daß sich der Anwalt intensivst damit befaßt und an diesem Tag (Feitag) die Schreiben zur Wiedervorlage bekommt. (...) Wie verhalte ich mich jetzt?
Abwarten, was am Samstag bzw. Montag / Dienstag im Briefkasten ist.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:18    Titel: Re: Wie lange muß ich mich gedulden? Antworten mit Zitat

Tavili hat folgendes geschrieben::
Da Fristen zu wahren sind, die per 31.01. enden, ist schnelles Handeln geboten, was auch beim Anwalt bekannt ist.


Dann spricht es eigentlich für den Anwalt, dass er sich bereits jetzt damit befasst. Mit den Augen rollen

Zitat:
Ich selber müsste nach anwaltlicher Rücksprache auch selber noch einige Dinge erledigen.
Vergangene Woche hab ich mehrmals in der Kanzlei angerufen, um nach dem Stand der Dinge zu fragen. Letztlich bekam ich die Anwort von der Sekräterin, daß sich der Anwalt intensivst damit befaßt und an diesem Tag (Feitag) die Schreiben zur Wiedervorlage bekommt.
Nun war ich, wie auch abgesprochen, der Meinung, daß ich eine Kopie der Schreiben bekomme...bis zum heutigen Tag ist nix bei mir einegangen. (Mittwoch)


Das ist auch noch nicht beunruhigend. Am Freitag vorgelegt und unterschrieben, am Montag (Anwälte arbeiten gerne mal bis in die Nacht, da sind die Sekretärinnen schon zu Hause) der Sekretärin zugegangen und eingetütet, am Montag zur Post oder aber nach Korrektur nochmal zum Anwalt und am nächsten Tag wieder zur Sekretärin und Dienstag zur Post.

Zitat:
Mein heutiger Anruf war auch erfolglos, da die Sekretärin nicht Bescheid wußte und der Anwalt gerade bei Gericht war.


Das ist ein schlechtes Zeichen. Normalerweise sollte die Sekretärin in der Lage sein, dem Mandanten mitzuteilen, ob ein Schreiben rausgegangen ist.

Inkognito
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tavili
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort !

Bedeutet aber für mich, daß die Fristen bis dahin schon abgelaufen sind.
Machen wir das mal mit Daten ,nicht daß wir aneinander vorbeireden...
Auskunft der Sekretärin am 23.01...heute ist der 28.01.und die Sekretärin weiß von Nichts...
Ich wäre ja auch schon eher zu einem Anwalt gegangen, nur bestand die Problematik nicht eher, daher auch meine momentane Ungeduld.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Tavili hat folgendes geschrieben::
Bedeutet aber für mich, daß die Fristen bis dahin schon abgelaufen sind.


Spätestens am Freitag, wenn Sie höflich auf den drohenden Fristablauf hingewiesen haben, wird die Sekretärin aus den Puschen kommen und sich durch schnelle Akteneinsicht aufschlauen.

Zitat:
Machen wir das mal mit Daten ,nicht daß wir aneinander vorbeireden...
Auskunft der Sekretärin am 23.01...heute ist der 28.01.und die Sekretärin weiß von Nichts...


Ja, es ist nicht ungewöhnlich, dass man eine Frist bis zuletzt ausschöpft.

Inkognito
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tavili
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmals vielen Dank für die Antworten!

Also werde ich heute am späten Nachmittag nochmals in der Kanzlei anrufen, in der Hoffnung, wenigstens eine Auskunft über den Stand der Dinge zu bekommen und eine grobe Information, was in den beiden Schreiben steht, um mein künftiges Tun darauf abzustimmen. Damit wäre ich ja schon glücklich...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.