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Beamten Rechtsberatung

 
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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 13:36    Titel: Beamten Rechtsberatung Antworten mit Zitat

Hallo,

es geht um das Bundesland NRW.
Dürfen Beamten Rechtsberatung durchführen?
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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 13:40    Titel: Wann beginnt eine Rechtsberatung? Antworten mit Zitat

Nehmen wir an ich bereite eine Klage vor,
man teilt mir mit, diese Klage werde erfolglos bleiben und kein Richter der Welt würde dieser stattgeben.

Ist dies schon eine Rechtsberatung?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Je nach den Umständen. Wie ist denn der Zusammenhang?

Sie sitzen im Café, schreiben Ihre Klage, der Kellner bringt den Kaffee, sieht dicke Fettflecken auf dem Papier mit der handgeschriebenen Klage und sagt: "Wenn Du das Ding so bei Gericht einreichen willst, kannst Du es gleich vergessen. Kein Richter der Welt guckt sich so eine Schmiererei an." Das wäre keine Rechtsberatung.

Oder: Sie sitzen beim Anwalt, schildern ihm den Sachverhalt, zeigen ihm den Entwurf Ihrer Klageschrift, er guckt sich alles an und sagt: "Darüber hat das Reichsgericht schon entschieden und eine entsprechende Klage abgelehnt, die Entscheidung ist in RGZ 1, 14 veröffentlicht, dieser Meinung hat sich der BGH angeschlossen und zitiert die Entscheidung bis heute in ständiger Rechtsprechung. Die Sache ist also völlig aussichtslos." Das wäre eine Rechtsberatung.

Also: ein bißchen mehr Futter zum Sachverhalt wäre schon schön.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Je nach den Umständen. Wie ist denn der Zusammenhang?

Sie sitzen im Café, schreiben Ihre Klage, der Kellner bringt den Kaffee, sieht dicke Fettflecken auf dem Papier mit der handgeschriebenen Klage und sagt: "Wenn Du das Ding so bei Gericht einreichen willst, kannst Du es gleich vergessen. Kein Richter der Welt guckt sich so eine Schmiererei an." Das wäre keine Rechtsberatung.

Oder: Sie sitzen beim Anwalt, schildern ihm den Sachverhalt, zeigen ihm den Entwurf Ihrer Klageschrift, er guckt sich alles an und sagt: "Darüber hat das Reichsgericht schon entschieden und eine entsprechende Klage abgelehnt, die Entscheidung ist in RGZ 1, 14 veröffentlicht, dieser Meinung hat sich der BGH angeschlossen und zitiert die Entscheidung bis heute in ständiger Rechtsprechung. Die Sache ist also völlig aussichtslos." Das wäre eine Rechtsberatung.

Also: ein bißchen mehr Futter zum Sachverhalt wäre schon schön.

Beste Grüße

Metzing



Hallo Smilie

Ich führe ein Gespräch mit einer Behörde am Telefon. Bei dieser Behörde habe ich einen Widerspruch eingelegt.
Die Sachbearbeiterin teilt mir am Telefon mit, sie wird mir einen Widerspruchsbescheid zukommen lassen und sie empfehle mir, auf eine Klage zu verichten, da mir kein Richter der Welt helfen wird und meiner Klage statt geben wird.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Aha. Wr kommen der Sache näher. Sehr glücklich Das ist keine Rechtsberatung, weil es an der "Beratung" fehlt. Die Behörde hat lediglich ihre Rechtsauffassung dargestellt. Das ist ebenso ihr gutes Recht, wie es das Recht der Behörde ist - leider -, auch berechtigte Ansprüche abzuschmettern und die "Kunden" so einzuschüchtern, daß sie eine Klage gar nicht erst versuchen.

Beste Grüße

Metzing
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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Aha. Wr kommen der Sache näher. Sehr glücklich Das ist keine Rechtsberatung, weil es an der "Beratung" fehlt. Die Behörde hat lediglich ihre Rechtsauffassung dargestellt. Das ist ebenso ihr gutes Recht, wie es das Recht der Behörde ist - leider -, auch berechtigte Ansprüche abzuschmettern und die "Kunden" so einzuschüchtern, daß sie eine Klage gar nicht erst versuchen.

Beste Grüße

Metzing


Sehr glücklich Vielen Dank.

Können Sie mir mitteilen, wann in diesem Fall eine Rechtsberatung beginnen würde?
Ich kann es nicht so gut unterscheiden!
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist gar keine Rechtsberatung und wird wohl auch nie eine werden.

Metzing hat folgendes geschrieben::
Aha. Wr kommen der Sache näher. Sehr glücklich Das ist keine Rechtsberatung, weil es an der "Beratung" fehlt. Die Behörde hat lediglich ihre Rechtsauffassung dargestellt.

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Zuletzt bearbeitet von Tastenspitz am 28.01.09, 14:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist auch schwer zu unterscheiden. Im Widerspruchsverfahren gehört es - jedenfalls im Bereich der Sozialgesetzgebung - sogar zu den Aufgaben der Behörde, den Widerspruchsführer rechtlich zu beraten. Wenn das:
Zitat:
sie empfehle mir, auf eine Klage zu verzichten,
auf einer umfassenden Prüfung der Sach- und Rechtslage beruht, wäre es Rechtsberatung. Ich kann aber nicht in den Kopf der Sachbearbeitern hineinsehen und weiß nicht, ob und was sie geprüft hat. Also im Zweifel immer: keine Rechtsberatung.

Beste Grüße

Metzing

PS: Sie brauchen meine Beiträge nicht komplett zu zitieren. Sie stehen ja direkt vor Ihren. Winken
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Die Antwort was Rechtsberatung ist wurde Ihnen doch schon im Unterforum Anwaltsrecht gegeben.

Wenn ein Sachbbearbeiter seine Einschätzung der Erfolgsaussicht einer Klage mitteilt, ist das keine unzulässige Rechtsberatung.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 15:01    Titel: Re: Wann beginnt eine Rechtsberatung? Antworten mit Zitat

@ Viola109

ich habe Ihre beiden Threads mal zusammengefaßt.

Zu

Viola109 hat folgendes geschrieben::
...
Ist dies schon eine Rechtsberatung?

Siehe § 8 RDG. Winken

@ Ronny1958

Zu
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
...
Die Antwort was Rechtsberatung ist wurde Ihnen doch schon im Unterforum Anwaltsrecht gegeben.
...

Das Problem dürfte jetzt durch die Zusammenlegung der beiden Threads gelöst sein. Winken
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