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Hallo,
folgendes, frei erfundenes Szenario.
Person A nimmt sich einen Anwalt. Seine Rechtschurzversicherung bezahlt auf für diesen.
Nun, nachdem einige Zeit vergangen ist, ist Person A nicht mehr so überzeugt von seinem Anwalt und beschließt den Anwalt zu wechseln.
Nach einem ersten, 5 Minuten dauerndem "Beratungsgespräch" in dem Person A dem neuen Anwalt auch mitgeteilt hat, dass er eine RV habe die in diesem Fall bereits Anwaltskosten übernommen hätte, beschließt der Anwalt erst mal Akteneinsicht zu beantragen.
Etwas später dann bekommt Person A von seinem neuen Anwalt die Info, dass er alle Kosten selbst tragen muss, da die RV keinen Anwaltswechsel bezahlt.
Hierauf hin beschließt Person A doch alles weiter von seinem alten Anwalt machen zu lassen.
Jetzt bekommt Person A eine Rechnung von dem neuen Anwalt über "Beratungskosten" sowie diverser Kopien in einer 3stelligen Höhe.
Jetzt die Frage:
Hätte der neue Anwalt Person A nicht gleich auf die Kosten, die er zu tragen hätte hinweisen müssen?
Nein. Das eine anwaltliche Beratung Geld kostet, sollte jedem bekannt sein.
Ob diese Kosten von der Versicherung übernommen werden, ist Sache des Versicherungsnehmers.
Grundsätzlich ist die Rechtschutzanfrage eine gebührenrechtlich gesonderte Angelegenheit.
Der Anwalt adressiert auch keine Rechnung an die Rechtschutz, sondern reicht die Rechnung an den Mandanten als Serviceleistung an die RSV.
Streng genommen hätte der Anwalt noch eine 1,3 Geschäftsgebühr aus dem Gegenstandswert der zu erwartenden Kosten für die Deckungsanfrage stellen können.
Leider verwechseln viele die RSV mit der Krankenversicherung, nach dem Motto: Kärtchen abgeben und keine Sorgen haben..... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Leider verwechseln viele die RSV mit der Krankenversicherung, nach dem Motto: Kärtchen abgeben und keine Sorgen haben.....
Richtig. Leider wird aber genau dies den Versicherungsnehmern immer wieder suggeriert - wie man am neuesten Werbespot für Anwalts (meistgehaßten) Liebling mal wieder sehen kann. _________________ Karma statt Punkte!
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