Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anwaltsgebühren
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anwaltsgebühren

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
maker2804
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.09.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 16:28    Titel: Anwaltsgebühren Antworten mit Zitat

Hallo,
folgendes, frei erfundenes Szenario.
Person A nimmt sich einen Anwalt. Seine Rechtschurzversicherung bezahlt auf für diesen.
Nun, nachdem einige Zeit vergangen ist, ist Person A nicht mehr so überzeugt von seinem Anwalt und beschließt den Anwalt zu wechseln.
Nach einem ersten, 5 Minuten dauerndem "Beratungsgespräch" in dem Person A dem neuen Anwalt auch mitgeteilt hat, dass er eine RV habe die in diesem Fall bereits Anwaltskosten übernommen hätte, beschließt der Anwalt erst mal Akteneinsicht zu beantragen.
Etwas später dann bekommt Person A von seinem neuen Anwalt die Info, dass er alle Kosten selbst tragen muss, da die RV keinen Anwaltswechsel bezahlt.
Hierauf hin beschließt Person A doch alles weiter von seinem alten Anwalt machen zu lassen.
Jetzt bekommt Person A eine Rechnung von dem neuen Anwalt über "Beratungskosten" sowie diverser Kopien in einer 3stelligen Höhe.

Jetzt die Frage:
Hätte der neue Anwalt Person A nicht gleich auf die Kosten, die er zu tragen hätte hinweisen müssen?

Wie ist denn da die Rechtslage??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Das eine anwaltliche Beratung Geld kostet, sollte jedem bekannt sein.
Ob diese Kosten von der Versicherung übernommen werden, ist Sache des Versicherungsnehmers.

Grundsätzlich ist die Rechtschutzanfrage eine gebührenrechtlich gesonderte Angelegenheit.

Der Anwalt adressiert auch keine Rechnung an die Rechtschutz, sondern reicht die Rechnung an den Mandanten als Serviceleistung an die RSV.

Streng genommen hätte der Anwalt noch eine 1,3 Geschäftsgebühr aus dem Gegenstandswert der zu erwartenden Kosten für die Deckungsanfrage stellen können.

Leider verwechseln viele die RSV mit der Krankenversicherung, nach dem Motto: Kärtchen abgeben und keine Sorgen haben.....
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
Leider verwechseln viele die RSV mit der Krankenversicherung, nach dem Motto: Kärtchen abgeben und keine Sorgen haben.....

Richtig. Leider wird aber genau dies den Versicherungsnehmern immer wieder suggeriert - wie man am neuesten Werbespot für Anwalts (meistgehaßten) Liebling mal wieder sehen kann. Sehr böse
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.