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efes.p FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.04.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 28.01.09, 13:37 Titel: Anwaltskosten. ??? |
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Hallo,
um es kurz zu fassen, mir wurde vor 1 jahr der roller gestohlen und von der Polizei als totalschaden wiedergefunden.
Die Täter wurden gefasst 2 Minderjährige, Strafverfahren lief und beide wurden dann vor Gericht verurteilt.
Habe vom Gericht eine Kopie vom Gerichtsurteil erhalten, auf der die Adressen der Verurteilen steht.
Habe mich dann mit den Eltern in Verbindung gesetzt. Meine Forderungen 500 € also von jedem 250 €. Mit einen Elternteil habe ich mich geeinigt und die 250 € erhalten. Der andere Elternteil weigert sich zu zahlen.
Meine Frage: Wenn ich jetzt einen Anwalt einschalte, was für Kosten kommen dann auf mich zu und werde ich Erfolg haben, da die Persn ja deswegen Verurteilt wurde. ??????
Für Antworten würde ich mich freuen.
efes.p |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 28.01.09, 13:44 Titel: |
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Wie alt ist denn der, von dem die Kohle noch aussteht? _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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efes.p FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.04.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 28.01.09, 13:54 Titel: |
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Der Junge ist 15 Jahre alt. |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 28.01.09, 14:03 Titel: |
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Ok, dann sollte es da kein Problem geben. Die Anwaltsgebühren lägen, wenn der Anwalt nur gerichtlich tätig wird, bei einer 1,3 Gebühr nach Nr. 3100 VV RVG (= 32,50 € netto), einer 1,2 Gebühr nach Nr. 3104 VV RVG (= 30,00 € netto) Postpauschale und Mehrwertsteur, insgesamt brutto 89,25 €. Dazu kommt der zu zahlende Gerichtskostenvorschuß von 75,00 €. Wenn Sie "zu wenig" verdienen, hätten Sie zudem Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe.
Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt sehen die Chancen ziemlich gut aus.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Zuletzt bearbeitet von Metzing am 29.01.09, 02:20, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 28.01.09, 14:53 Titel: |
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Ich erlaube mir noch ergänzend anzumerken, dass man wahrscheinlich auch den anderen Mj. - also der wo schon gezahlt hat - noch einmal "melken" kann, da die beiden Lümmel als sog. Gesamtschuldner haften dürften. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 28.01.09, 16:16 Titel: |
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Es sei denn, die Einigung mit dem anderen Lümmel ist mit einer Haftungsfreistellung von weiteren Ansprüchen verbunden worden, was ich nach dem Sachverhalt nicht ausschließen will.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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efes.p FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.04.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 29.01.09, 14:23 Titel: |
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vielen danke für die Antworten.
hat die Antwaltskosten nicht die Gegnerische Seite zu tragen, wenn es zur aussergerichtlichen Zahlung meiner Forderungen kommt.
bsp. Anwalt schreibt die Eltern an und die zahlen mir die 250 €, was ist dann mit den Anwaltskosten, kann der Anwalt die auch eintreiben. ??? |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 29.01.09, 16:45 Titel: |
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Klar kann der Anwalt das tun. Allerdings handelt es sich bei den Anwaltskosten, die man dem Anwalt schuldet, zunächst einmal um eine eigene Schuld. Man erlangt in diesem Zusammenhang lediglich einen Erstattungsanspruch gegenüber der Gegenseite. Es dürfte klar sein, daß man schlecht einen Anwalt beauftragen und dem dann sagen kann: "Ätsch, ich habe Dich zwar beauftragt, aber habe keine Lust, Dich zu bezahlen. Hol Dir Dein Geld doch bei den anderen." Der Anwalt ist ein Dienstleister wie jeder andere und keine Bank. Es wäre ja auch ziemlich unfair, wenn man dem Anwalt, von dem man ordentliche Arbeit verlangt, dann das zusätzliche Risiko eines Forderungsausfalls aufbürden würde.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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efes.p FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.04.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 29.01.09, 20:01 Titel: |
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ja klar, ich will ja nicht das der anwalt wegen mir einen forderungsausfall hat. die anwaltskosten werde ich ihm bezahlen, es war nur die frage ob die möglichkeit besteht, das die schuldnerische seite die anwaltskosten bezahlt und ich die anwaltskosten je nach dem zurückerstattet bekomme bzw. nicht zahlen muss.
bzw. gibt es keine gesetzliche regelung, das derjenige dem die schuld zugewiesen wurde auch die anwaltskosten zahlen muss |
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efes.p FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.04.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 22.02.09, 20:07 Titel: |
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Hallo Metzing,
also ich war jetzt beim Anwalt. Meine Forderung als Gläubiger 350€.
Die Eltern den Jungen sind bereits angeschrieben worden und haben Zeit bis zum 27.02.2009 zu zahlen.
Wie ich bereits erwähnt habe, bin ich nicht im Besitz einer Rechtsschutzvesicherung und müsste momentan alle Kosten erstmal vorlegen und da ich nicht die Garantie habe je etwas zurückzubekommen möchte ich wegen 350€ nicht mehrl Geld in die Sache investieren.
Deshalb meine Frage nochmals wegen den Kosten.
Wenn die Eltern bis zum 27.02.2009 nicht zahlen und ich die Angelegenheit beende, wie hoch sind dann die Kosten vom Anwalt für das Schreiben??
Wenn ich den Anwalt weiterbeauftrage ein gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, was kommen da noch für Kkosten hinzu. Ich habe da was von Gerichtskosten, Gerichtskostenvorschuss zusätzliche Anwaltskosten, auslagen vom Anwaltz u.s.w....gelesen.
für eine kurze Berechnung wäre ich Dir dankbar.
gruss
efes.p |
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questionable content FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 22.02.09, 22:49 Titel: |
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Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | Ich erlaube mir noch ergänzend anzumerken, dass man wahrscheinlich auch den anderen Mj. - also der wo schon gezahlt hat - noch einmal "melken" kann, da die beiden Lümmel als sog. Gesamtschuldner haften dürften. |
Nicht, wenn man sich "geeinigt" haben sollte _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 22.02.09, 23:45 Titel: |
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Was ich bereits vor knapp einem Monat angemerkt hatte, aber danke für die Wiederholung... _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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efes.p FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.04.2006 Beiträge: 33
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Verfasst am: 23.02.09, 13:27 Titel: |
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hallo metzing,
ich habe mich nicht wiederholt. die frage war nur wie hoch die kosten momentan sind und welch kosten noch entstehen wenn ich ein gerichtliches mahnverfahren einleite.????
wann muss man gerichtskostenvorschuss bezahlen. ??? |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 23.02.09, 14:22 Titel: |
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efes.p hat folgendes geschrieben:: | hallo metzing,
ich habe mich nicht wiederholt. |
O je.
Nein, Sie haben sich nicht wiederholt. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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jelly FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.05.2006 Beiträge: 937
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Verfasst am: 25.02.09, 09:20 Titel: |
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efes.p hat folgendes geschrieben:: | die frage war nur wie hoch die kosten momentan sind und welch kosten noch entstehen wenn ich ein gerichtliches mahnverfahren einleite.????
wann muss man gerichtskostenvorschuss bezahlen. ??? |
Warum fragen Sie nicht einfach den Anwalt, den Sie eh schon beauftragt haben? Der weiss es sicher ganz genau - und dürfte für die Antwort auf diese Frage auch keine zusätzliche Gebühr verlangen
gerichtskostenvorschuss wird nach meiner Erfahrung fällig, sobald die Klage bei Gericht eingereicht wird, und ist an dieses zu zahlen. |
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