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Vorladung wegen sexueller Belästigung???

 
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reus veritatis
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:17    Titel: Vorladung wegen sexueller Belästigung??? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, ich habe mich hier in aller Eile angemeldet weil ich nicht weis wo ich sonst Rat suchen soll. Heute kam bei mir eine Vorladung ins Haus geflattert:

Viel steht nicht drin, nur dass ich in der Ermittlungssache wegen sexueller Belästigung vom Datum in Ort als Beschuldigter vorgeladen bin und da vorsprechen soll.


  • Ich war tatsächlich zu dem Zeitpunkt an genanntem Ort
  • Sexuelle Belästigung weiß ich aber nix von (höchtens was anderes)
  • Ich bin zwischen 18 und 21 Jahre alt


So, also ich weiß jetzt nicht ob ich überhaupt zur Vorladung gehen soll - ich muss ja nicht oder? Ich vermute mal dass mir das jetzt als Schuld vorgeworfen wird vll auch als "Rache" und ich hab angst dass derjenige oder diejenige auch Zeugen bestochen hat. Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll, im Endeffekt kann ich jetzt ja beschuldigt werden alles möglcihe getan zu haben, wenn ich kein Alibi habe (und das habe ich nicht, denn ich war ja tatsächlich dort) also es wär tol wenn mir jemand die Rechtslage erklären kann und sagen könnte ob ich und wie ich mich jetzt überhaupt richtig verhalten kann/soll

Danke schonmal
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Kann zwar nicht helfen, aber eine Frage dazu, die den TE auch interessieren dürfte:

Unter was wird "sexuelle Belästigung" denn eingeordnet, hab gerade mal im STGB geschaut und nichts passendes gefunden ?
_________________
ausgezeichnet
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::
Kann zwar nicht helfen, aber eine Frage dazu, die den TE auch interessieren dürfte:

Unter was wird "sexuelle Belästigung" denn eingeordnet, hab gerade mal im STGB geschaut und nichts passendes gefunden ?


WENN überhaupt eine Strafbarkeit vorliegt, dann wohl eine als Beleidigung mit sexuellem Hintergrund. Allerdings ist nicht jede sexuelle Belästigung auch strafbar. So sieht das auch wiki:
Wikipedia.de hat folgendes geschrieben::
Sexuelle Belästigung ist kein Straftatbestand und ist im Regelfall auch nicht gemäß anderen Tatbeständen strafrechtlich relevant. In besonderen Fällen kann die einschlägige Handlung gleichzeitig als Beleidigung (mit sexuellem Hintergrund) gem. § 185 Strafgesetzbuch strafbar sein. Ob sich der Belästigte subjektiv beleidigt fühlt oder nicht, ist dabei nicht entscheidend. Da § 185 kein Auffangtatbestand ist, fallen sexualbezogene Handlungen nur dann unter diese Vorschrift, wenn besondere Umstände einen selbständigen beleidigenden Charakter erkennen lassen.

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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 28.01.09, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Eventuell handelt es sich auch um Sexuelle Nötigung?

Einer Vorladung der Polizei müssen sie nicht folgeleisten.
Sollte die Vorladung allerdings von der Staatsanwaltschaft sein, sind Sie sehr wohl verpflichtet dieser nachzukommen.
Als Beschuldigter müssen Sie allerdings keine Aussage machen.
Ich rate dringend zu einem Anwalt!
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sexuelle Belästigung weiß ich aber nix von (höchtens was anderes)

Und das wäre? Frage
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
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