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Unterhaltstitel für Tochter

 
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ASchwiedy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:13    Titel: Unterhaltstitel für Tochter Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

Mein Freund A. ist seit 1999 geschieden und bezahlt monatlich einen Kinderunterhalt von 257 Euro. Das wurde damals bei der Scheidung im Gericht festgelegt (entsprechendes Einkommen war vorhanden ca. 1600 Euro netto). Die ganzen Jahre konnte er immer pünktlich überweisen. Da er beruflich aber immer im Ausland war, hatte er den Job im Januar 2008 gekündigt und eine andere Arbeitsstelle angenommen. Hier verdiente er nur noch ca. 1200 Euro netto zahlte aber weiterhin brav den normalen Unterhalt. Nachdem er für diese Firma 2 Monate in Afganistan verbringen musste und anschließend in den Iran hätte gehen sollen, kündigte er auch diesen Job.

Nun ist er bei einer Zeitarbeitsfirma für nur ca. 900-1000 Euro netto beschäftigt. Seine Bank hat ihn deshalb den Hahn zugedreht. Seit Oktober diesen Jahres konnte er keinen Unterhalt mehr bezahlen. Seine Ex hat dies bis jetzt verstanden und toleriert. Allerdings wird sie verständlich langsam ungedultig und fordert ihn wieder zur Zahlung auf.

Ein Besuch beim Arbeitsamt um Unterstützung zu erbeten blieb erfolglos, da man dort den Kinderunterhalt nicht mit anrechnen könne (Titel bereits zu alt). Um Unterstützung vom Arbeitsamt zu bekommen, wollen die einen neuen Titel haben.

Nun frage ich für meinen Freund wie das gehen sollte?
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mich mit diesem Problem erstmal an das zuständige Jugendamt wenden.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute mal mit Arbeitsamt ist hier die Arge/das Jobcenter gemeint.

Die wollen zumindest, dass der Kindesvater versucht den Titel abändern zu lassen, ob das klappt steht sicherlich auf einem anderen Blatt.
ggf. sollte der Mann sich beim Jugendamt oder bei einem Rechtsanwalt (ggf. kann er vielleicht Beratungshilfe erhalten) beraten lassen.
_________________
ausgezeichnet
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