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Unwirksame Kündigung?

 
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Lisalobeda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 6
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 20:32    Titel: Unwirksame Kündigung? Antworten mit Zitat

Mutter A wohnt mit ihrem Sohn B in einem Einfamilienhaus seit 1992 zur Miete. Der Mietvertrag lief auf A für das komplette Haus. Mittlerweile wohnt B im Erdgeschoss (mit eigener Küche, Bad und Wohnraum) und A im Dachgeschoss (ebenfalls eigenständige Wohnung). A wurde arbeitslos und ist Hartz IV-Empfängerin. Das Arbeitsamt verlangt einen eigenen Mietvertrag, der 2006 jeweils mit A und B geschlossen wurde.

Die Warmmiete beträgt für A 300 €. Darunter fallen 40 € für Heizöl. Im Oktober 08 wurde getankt und der Vermieter V hat festgestellt, dass die monatlichen 40 € nicht mehr ausreichen. Laut Gesetz werden vom Arbeitsamt die Mehrkosten für Heizöl übernommen - bei entsprechendem Nachweis durch V. Dies hat A dem V mündlich erklärt (im Okt).

Im Dez 08 kam von V ein Einschreiben mit Kündigungsandrohung, da die außenstehenden Mehrkosten noch nicht bezahlt wurden (an A und B). Es wurde sich auf 2 Mahnungen berufen, die weder bei A noch B eingegangen sind. Außerdem hat V sich darauf berufen, dass man die Übersicht der Mehrkosten bei ihm zu Hause einsehen könnte.

Im Januar 09 hat A per Einschreiben die Kündigung erhalten mit dem Hinweis "dass ein vertrauensvolles Mietverhältnis nicht möglich ist". (Warum nicht auch B?) Unterschrieben von der Frau von V (ist im Vertrag nicht als Vermieter bezeichnet). Die Kündigung wurde zum 31.4.09 ausgesprochen.

Ich habe mich durch die §§ im BGB "gewurschtelt" und m.E. ist die Kündigung unwirksam. Muss A trotzdem Widerspruch einlegen? Kann sie sich auf den Gleichheitssatz berufen, da nur sie gekündigt wurde? Wie sind die Fristen wirklich? Ist das gesamte Mietverhältnis (seit 92) ausschlaggebend oder der 2006 geschlossene Vertrag? Welche Möglichkeiten hat A?

Sorry, dass es so lang geworden ist. Um einige Hinweise wären wir sehr dankbar!
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Was für eine Vereinbarung bezüglich der Nebenkosten gibt es denn (Pauschale oder Vorauszahlungen)?
Was bedeutet "der Vermieter hat festgestellt". Ist vom Vermieter irgendwas schriftliches eingegangen, worin er die Erhöhung der Miete (bei Pauschale) oder der Nebenkostenvorauszahlung verlangt oder hat er das bloss im Plauderton erzählt.?

Ist in der Kündigung ausdrücklich auf die ausstehenden Zahlungen Bezug genommen worden oder geht es da wirklich nur um das gestörte Vertrauensverhältnis??

Ein Widerspruch gegen die Kündigung ist nur vorgesehen, wenn der Mieter den Auszug wegen unzumutbarer Härte hinauszögern will. Wenn die Kündigung nicht rechtmäßig ist, dann ist sie unwirksam und ihr muss dann auch nicht widersprochen werden.

Einen 'Gleichheitssatz' gibt es - zumindest im Vertragsrecht - nicht. Trotzdem hat eine Kündigung gegenüber allen Mietern ausgesprochen zu werden. So ist sie unwirksam.

Die Kündigungsfrist richtet sich nicht nach der Vertragslaufzeit, sondern nach dem Zeitpunkt der Überlassung des Wohnraums. Das war im Jahre 1992. Die Kündigungsfrist beträgt dann für den Vermieter neun Monate. Die Kündigung wirkt dann -vorausgesetzt sie wäre wirksam - zu diesem Termin.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 06:42    Titel: Re: Unwirksame Kündigung? Antworten mit Zitat

Lisalobeda hat folgendes geschrieben::
Mutter A wohnt mit ihrem Sohn B in einem Einfamilienhaus seit 1992 zur Miete. Der Mietvertrag lief auf A für das komplette Haus. Mittlerweile wohnt B im Erdgeschoss (mit eigener Küche, Bad und Wohnraum) und A im Dachgeschoss (ebenfalls eigenständige Wohnung). A wurde arbeitslos und ist Hartz IV-Empfängerin. Das Arbeitsamt verlangt einen eigenen Mietvertrag, der 2006 jeweils mit A und B geschlossen wurde.

Die Warmmiete beträgt für A 300 €. Darunter fallen 40 € für Heizöl. Im Oktober 08 wurde getankt und der Vermieter V hat festgestellt, dass die monatlichen 40 € nicht mehr ausreichen. Laut Gesetz werden vom Arbeitsamt die Mehrkosten für Heizöl übernommen - bei entsprechendem Nachweis durch V. Dies hat A dem V mündlich erklärt (im Okt).

Im Dez 08 kam von V ein Einschreiben mit Kündigungsandrohung, da die außenstehenden Mehrkosten noch nicht bezahlt wurden (an A und B). Es wurde sich auf 2 Mahnungen berufen, die weder bei A noch B eingegangen sind. Außerdem hat V sich darauf berufen, dass man die Übersicht der Mehrkosten bei ihm zu Hause einsehen könnte.

Im Januar 09 hat A per Einschreiben die Kündigung erhalten mit dem Hinweis "dass ein vertrauensvolles Mietverhältnis nicht möglich ist". (Warum nicht auch B?) Unterschrieben von der Frau von V (ist im Vertrag nicht als Vermieter bezeichnet). Die Kündigung wurde zum 31.4.09 ausgesprochen.

Ich habe mich durch die §§ im BGB "gewurschtelt" und m.E. ist die Kündigung unwirksam. Muss A trotzdem Widerspruch einlegen? Kann sie sich auf den Gleichheitssatz berufen, da nur sie gekündigt wurde? Wie sind die Fristen wirklich? Ist das gesamte Mietverhältnis (seit 92) ausschlaggebend oder der 2006 geschlossene Vertrag? Welche Möglichkeiten hat A?

Sorry, dass es so lang geworden ist. Um einige Hinweise wären wir sehr dankbar!

Ich halte die Kündigung für unwirksam.
Die Begründung der Kündigung halte ich ebenfalls für unwirksam.
Was steht bzgl. der Nebenkosten für A im Mietvertrag ?
Existieren 2 Mietverträge ? Wurde der alte Mietvertrag geändert ?

A sollte zu einem Anwalt gehen und Prozesskostenhilfe beantragen. Somit entstehen erstmal für A max. 10,-- Euro Gebühr, die der Anwalt aber auch erlassen kann.
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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