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Flachdach nach Abdichtung wieder undicht; Frage

 
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Klein_Rudi
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Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:49    Titel: Flachdach nach Abdichtung wieder undicht; Frage Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender angenommener Sachverhalt:

Ein Betonflachdach ist undicht.
Es wird eine Firma beauftragt, die mittels Teerschweisbahnen dieses Dach abdichtet und danach begrünt.
Das Dach ist danach für einige Jahre dicht.

Nach einem strengen Winter, tritt plötzlich wieder Wasser, an den alten Stellen, an denen es auch schon vor der Abdichtung durchkam, durch das Flachdach.

Frage:

Wie lange hat man einen Gewährleistungsanspruch auf die getätigten Abdichtungsarbeiten ?

Was kann man tun, wenn es die ausführende Firma mittlerweile nicht mehr gibt ?

Gibt es eine Möglichkeit, den Schaden ggf. als Elementarschaden, bedingt durch Frost, bei der Gebäudeversicherung geltend zu machen ?

Ist dieser Schaden überhaupt versicherungstechnisch geltend zu machen ?

Oder bleibt man nun selbst auf dem Schaden sitzen ?

Vielen Dank für die Infos.
Gruß Rudi
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renemeistner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre, denke ich.

Nur wenn es die Firma nicht mehr gibt, dann sieht man leider "alt" aus.
Man sollte bei solchen Arbeiten auch immer eine Unternehmung nutzen,
dies etabliert auf dem Markt ist. Leider nun zu spät.
Aber vielleicht wurde diese ja übernommen, dann gibt es Chancen.
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zuberbühler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 186
Wohnort: Oyten

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klein_Rudi,

kein Gebäudeversicherungsschaden (Frost ist auch kein Elementarschaden), außer es besteht eine sehr seltene All-Risk-Deckung und darin ist kein Ausschluss enthalten.

Mit besten Grüßen
zuberbühler
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