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Recht auf eigenen Sachverständiger

 
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plotzkopp
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:32    Titel: Recht auf eigenen Sachverständiger Antworten mit Zitat

Hallo, hab ein Problem und hoffe das jemand von Ihnen weiterhelfen kann.

Ich hatte einen Zusammenstoß mit einem Suizid gefährtetem Reh. Nun schickte die Versicherung mir einen Gutachter der eine Schadenkalkulation erstellte.
Bei diesem Gutachten wurden aber diverse Teile nicht erwähnt.
Hab ich das Recht mir einen eigenen Gutachter zu nehmen und wer zahlt diesen.
Das die Versicherung dies ablehnt oder versucht da zu "Tricksen" brauch ich ja nicht zu erwähnen.
Ich danke Ihnen für ihre Hilfe

Ah so, für das Reh war der Versuch zu sterben leider erfolgreich. Mit den Augen rollen
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Lackschleifer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Falle kommt der Bereich Kasko ins Spiel.
Da hat die Vs einen Ga ihrer Wahl geschickt und man kann durchaus entweder mit dem reden bzgl. Nachbesserung oder man nimmt selbst einen Ga, den man aber vorab auf eigene Finanzen hat....falls allzu große Differenzen bestehen wäre ein Sachverständigenverfahren möglich...Ausgang ungewiss...
Alternativ wäre eben, den Schaden beheben zu lassen mit Abtretungserklärung bei der Werkstatt und falls die eine höhere Rechnung an Vs liefern dürfen die sich "rumärgern"....
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es denn mit einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt? Hierüber kann dann eine Nachverhandlung mit dem Versicherer geführt werden. In den meisten Fällen werden auch höhere Reparaturrechnungen (also Rechnung > Kalkulation in Gutachten) gezahlt, wenn der Gutachter diesen im Nachhinein zustimmt.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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plotzkopp
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ist halt die Sache, das Teile die defekt sind nicht im Gutachten aufgeführt sind, wo selbst ein Leihe direkt erkennen würde das sie beschädigt sind.
Antwort vom Gutachter" Es war nicht gleich zu erkennen"

Hat der Gutachter es einfach nur Vergessen aufzuführen?
Oder steht da schon Vorsatz hinter? Weiß ja nicht wie bei Versicherungen sowas gehandhabt wird. "Übersehe mal ein paar Teile" wird schon nicht auffallen. Bekommst auch wieder nen Auftrag.
Gibt es den nicht für den Versicherten die Möglichkeit einen Gutachter des Vertrauens hinzuzufügen, der auch noch anerkannt wird?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Antwort vom Gutachter" Es war nicht gleich zu erkennen"


Auch ein Gutachter ist am Ende nur ein Mensch und kann durchaus mal einen Fehler machen.

Ob solche Fehler bei Gutachtern, die bei Versicherungen angestellt sind, öfter vorkommen, als bei anderen, weiß ich nicht. Hat jemand eine Statistik darüber?

Wenn der Guachter im Nachhinein seinen Fehler eingesteht, wo ist dann das Problem?
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