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Immer neue Bedingungen des Verkäufers

 
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schenker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2007
Beiträge: 21
Wohnort: Triebes

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:51    Titel: Immer neue Bedingungen des Verkäufers Antworten mit Zitat

Hallo!
Ein Miteigentümer an meinem Grundstück ist in Insolvenz gegangen.Der Insolvenzverwalter möchte das ich die Hälfte kaufe,ich will das auch.Der Miteigentümer hat aber immer wieder Änderungswünsche am Kaufvertrag,ich habe diesen noch gar nicht gesehen, da der Notar noch mit dem ausfertigen und ändern beschäftigt ist.Das zieht sich nun fast ein Jahr hin. Nun meine Frage: Was kann der Verkäufer alles für Bedingungen da rein schreiben lassen?Auf seiner Grundstückshälfte stehen nur seine Garagen und von ihm vermietete Carports.
MfG Schenker
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eidechse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute mal, dass nicht der Miteigentümer und damit der Insolvenzschuldner sondern der Insolvenzverwalter bestimmte Vorstellungen von der Ausgestaltung des Kaufvertrages hat.

Aber was jetzt im einzelnen in den Vertrag rein soll, kann dir hier keiner sagen. Da müsste man schon eine Glaskugel bemühen.

Sprech doch mal mit dem Insolvenzverwalter, warum sich das so lange hinzieht.
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Pirate
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht auch durchblicken lassen, daß mein auch problemlos auf den Versteigerungstermin warten kann.
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schenker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2007
Beiträge: 21
Wohnort: Triebes

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Habe heute den Vertrag bekommen.Ist ganz ok.Nur eins gefällt mir nicht,ich soll die Löschungen der Sicherungshypotheken bezahlen.Ist das so üblich?
Den Vertrag schliesse ich mit dem Insolvenzverwalter ab,aber wie bekomme ich den Vorbesitzer aus den von ihm genutzten Garagen?
Gruss Schenker
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eidechse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Bei "normalen" Grundstückskaufverträgen, also ohne Beteiligung eines Insolvenzverwalters, trägt an und für sich regelmäßig der Verkäufer die Löschungskosten. Im Insolvenzverfahren ist aber häufig kein Geld auf dem Konto oder nicht viel. Je nachdem, wie viel der Insolvenzverwalter aus dem Kaufpreis bekommt, hat er auch anschließend nicht viel, was aufs Konto geht. Du kannst mal versuchen zu handeln, dass der Insolvenzverwalter diese Kosten übernimmt. Vielleicht kommst du dann aber nicht weiter. Du musst dir dann überlegen, ob du den Kaufvertrag auch mit den Löschungskosten schließen willst.

Wenn du ein leeres Grundstück oder zumindest eine leere Garage haben willst, dann solltest du im Vertrag die Räumung als Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit aufnehmen. Wenn das nicht klappt, solltest du vom Insolvenzverwalter unbedingt in Erfahrung bringen, was mit den Gegenständen ist, die sich in der Garage befinden, sprich ob sie an den Schuldner freigegeben wurden. Dann müsstest du nämlich direkt mit diesem die Räumung besprechen.
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schenker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2007
Beiträge: 21
Wohnort: Triebes

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.Da das Grundstück ein Schnäppchen ist werden mich die 2 Sicherungshypotheken,also deren Löschung, auch nicht arm machen.Habe es angesprochen, und wie vermutet keinen Erfolg gehabt. Die vermittelnde Immo-Firma wollte von mir Provision, hat sie gleich von Anfang an gesagt.Damit hatte ich mich abgefunden. Im Kaufvertragsentwurf steht, das der Verkäufer die Provision zahlt, mit Summe und Adresse. Soll ich stillhalten oder das vor dem Notartermin abklären?
Gruss Schenker
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

lieber ein paar € investieren u. von einem "fachmann" beraten lassen, denn für mich als laien liest sich die "löschung der sicherungshypothek" so nach dem motto.: die offene forderung die der gläubiger noch hat muss der käufer zahlen.

nur als denkanstoß bezüglich "füße stillhalten".: beim notartermin (käufer war eine gemeindeverwaltung) habe ich u. der käufer darauf verzichtet das der notar den vertrag vorliest - ich habe mir vom notar nur bestätigen lassen das der vertrag dem vertragsentwurf entspricht!
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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