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Verfasst am: 28.01.09, 17:11 Titel: Wie bezeichnet man eine Rückzahlung im Mahnbescheid?
Hallo!
Angenommen ich hätte mangelhafte Ware erworben (laut KV sollte diese jedoch mangelfrei sein) und der Verkäufer stellt sich trotz erfolgter Fristsetzung "tot" - wie bezeichne ich dann den Anspruch (möchte mein Geld zurück haben; Nacherfüllung unmöglich) im "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids"? Finde im Katalog nichts wie "Rückzahlungsanspruch" o.ä. - handelt es sich dann um einen Schadensersatz oder ungerechtfertigte Bereicherung? Oder was ganz anderes? Wäre nett, wenn mich hier jemand aufklären könnte.
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