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recht.de :: Thema anzeigen - Wie bezeichnet man eine Rückzahlung im Mahnbescheid?
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Wie bezeichnet man eine Rückzahlung im Mahnbescheid?

 
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Gr_Flash
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 17:11    Titel: Wie bezeichnet man eine Rückzahlung im Mahnbescheid? Antworten mit Zitat

Hallo!

Angenommen ich hätte mangelhafte Ware erworben (laut KV sollte diese jedoch mangelfrei sein) und der Verkäufer stellt sich trotz erfolgter Fristsetzung "tot" - wie bezeichne ich dann den Anspruch (möchte mein Geld zurück haben; Nacherfüllung unmöglich) im "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids"? Finde im Katalog nichts wie "Rückzahlungsanspruch" o.ä. - handelt es sich dann um einen Schadensersatz oder ungerechtfertigte Bereicherung? Oder was ganz anderes? Wäre nett, wenn mich hier jemand aufklären könnte.

Gruß und vielen Dank,

Michael
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Da es um die Rückgewähr von Leistungen aus einem Kaufvertrag geht, würde ich zur Bezeichnung der Hauptforderung wohl den Begriff "Kaufvertrag" wählen.

Jupp. War auch mein erster Gedanke.
_________________
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Gr_Flash
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Es bestände ja auch die Möglichkeit, den Anspruch unter "sonstige Ansprüche" selbst zu bezeichnen.


Habe ich jetzt auch so gelöst - danke Sehr glücklich
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