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Termin beim Familiengericht

 
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Liebt Hunde
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 6
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 12:06    Titel: Termin beim Familiengericht Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende Frage.

A hatte einen Termin beim Familiengericht und konnte den wegen Krankheit nicht wahrnehmen. A hat dem Gericht eine AU vorgelegt, weil A nicht wusste was man dort sonst vorlegen muss wenn man krank ist.

Nun hat A ein Schreiben vom Gericht bekommen in dem steht das A DIE VERHANDLUNGSUNFÄHIGKEIT nicht vorgetragen hat und diese in einer bestimmten Frist nachweisen soll.

Was soll A darunter verstehn? Wie ist die Rechtslage?

LG

Liebt Hunde
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Liebt Hunde
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 6
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

ich schieb das Thema mal nach oben, da es sehr wichtig ist.

Vielen Dank!
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 09:15    Titel: Re: Termin beim Familiengericht Antworten mit Zitat

Liebt Hunde hat folgendes geschrieben::
Was soll A darunter verstehn? Wie ist die Rechtslage?

Die Begriffe erklären sich doch eigentlich selbst:
Arbeitsunfähigkeit = Unfähigkeit zu arbeiten
Verhandlungsunfähigkeit = Unfähigkeit zu verhandeln.

Im Gerichtstermin sollen Sie verhandeln. Arbeiten müssen Sie dort nicht. Das machen Richter und Anwälte.

Bsp.: Wenn Sie als Maurer den Finger gebrochen haben, sind Sie arbeitsunfähig. Verhandeln können Sie aber.

Der Arzt muss Ihnen also bestätigen, warum Sie nicht verhandeln können.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Liebt Hunde
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 6
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

A bekam vom Gericht die Aufforderung die Verhandlungsunfähigkeit vorzutragen.
Dieser hatte A schriftlich getan mit der Bitte wenn das nicht reichen sollte A mitzuteilen WAS genau in einem möglichem Attest stehen soll.

A bekam vom Gericht keine Anwort nur das jetzt das Urteil bekanntgeben wird. Termin wurde genannt.

A hatte ja keine Möglichkeit bei der Verhandlung vorzusprechen.

Also hat das Gericht nun nicht anerkannt das A erkrankt war und nach Aktenlage entschieden oder wie muss A das jetzt verstehn?

Kann man dagegen noch etwas machen? Wie ist die Rechtslage?

LG

Liebt Hunde
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Wohni
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Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

A macht das irgendwie nicht gut.

Nun kommt es wohl zur Verkündung, ohne dass A angehört worden ist.
Aber schließlich hat er ja auch unentschuldigt gefehlt.

Hätte er mal vor dem Verhandlungstermin ein Attest über Bettlägerigkeit beigebracht, statt das Gericht jetzt nach verpasster Verhandlung zu fragen, welche nachträgliche Ausrede denn anerkannt werden könnte.....

MfG
Wohni
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Liebt Hunde
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 6
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

A war ab Mittwoch erkrant - Magen-Darm-Infekt - und hatte Donnerstag den Termin nachdem die Gegenseite diesen bereits 2 mal abgesagt hat.

In der Ladung vom Gericht steht das man bei Krankheit ein Attest vorlegen muss. Für A ist ein Attest eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Mehr steht in diesen Ladungen nicht drin.

A hätte wohl lieber auf den Richter kotzen sollen dann wäre jetzt nicht so ein Theater. Geschockt

Also muss A nun nochmal zum Arzt und bescheinigen lassen das A nicht Verhandlungsfähig war????
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Liebt Hunde hat folgendes geschrieben::
Dieser hatte A schriftlich getan mit der Bitte wenn das nicht reichen sollte A mitzuteilen WAS genau in einem möglichem Attest stehen soll.
Ja freilich. Da wird sich der Richter gedacht haben, dass die Erkrankung ja dann nicht so schlimm war, wenn noch kein Attest vorliegt....

Zitat:
Also muss A nun nochmal zum Arzt und bescheinigen lassen das A nicht Verhandlungsfähig war????
Ja. Aber ob das noch was bringt...

Grüße
KurzDa
_________________
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