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Küchenstudio Konkurs

 
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benderq3
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 17:23    Titel: Küchenstudio Konkurs Antworten mit Zitat

Hallo

Wir haben im dezember letzten Jahres eine Küche bei Küchen MM gekauft. Und diese auch am 11 Dezember Bar bezahlt. Es geht hier um eine höhe von 3650 €.
Am 31 Dezember hat das Küchenstudie konkurs angemeldet, was wir nur über die Zeitung erfahren haben. Nun haben wir kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufgenommen und ihm unseren Fall geschildert. Nach einer Woche wurde uns von Ihm gesagt die Küche sei in Produktion.

Heute haben wir erneut angerufen da wir einen bestätigung bekommen sollten. Nun wurde uns gesagt, dass das Geld Pfutsch sei da das küchenstudio das Geld zur Schuldentilgung genommen hat. Dann wurde uns sogar noch mitgeteilt das andere Kunden die die Küche in Raten zahlen ihre küche erhalten?!?! Wie kann das sein?....

Uns wurde geraten Strafantrag zu stellen.

Da das küchenstudio sowieso Pleite ist, wie stehen da die Chancen? Irgendetwas zurückzubekommen? Lohnt es überhaupt Strafantrag zu stellen? Oder hat jemand vielleicht einen Tipp für uns?


P.s. Nach einer kleinen recherche haben wir herrausgefunden das es wohl einen Käufer für das Unternehmen gibt. Muss der die schulden dann bei uns tilgen?

Wie ist die Rechtslage?

Gruß benderq3
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Euer Pech im Vergleich mit den Kunden, die Raten zahlen, ist wahrscheinlich, dass ihr die Küche bereits komplett gezahlt habt. Ihr wollt ja den Kaufpreis vermutlich nicht nochmal zahlen. Daher hat der IV nichts davon, wenn er die Küche weiter produzieren lässt und an euch ausliefert.

Bei den Kunden mit Ratenzahlung wird wahrscheinlich noch so viel ausstehen oder ggf. der Produzent schon teilweise bezahlt worden sein, so dass sich für die Insolvenzmasse noch ein Gewinn ergibt.

Eure Forderung könnt ihr nur zur Insolvenztabelle anmelden. Ein evtl. Erwerber haftet für Insolvenzforderungen nicht.
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