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Zahlung trotz Auszug ... ? Gas / Wasser / Strom

 
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Wendezeit
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Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 17:27    Titel: Zahlung trotz Auszug ... ? Gas / Wasser / Strom Antworten mit Zitat

Schönen guten Tag

Nehmen wir mal an A trennt sich 8.06 von seiner Lebensgefährtin und zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus und zieht am 10.06 in eine eigene Wohnung.

Jetzt bekommt A von einem Inkasso Unternehmen was einem Strom/Gas/Wasser - Anbieter vertritt, eine Zahlungsaufforderung für eine ausstehende Rechnung.

Diese austehende Rechnung bezieht sich auf den Zeitraum 9.07 - 7.08.

Zu diesem Zeitpunkt hat A jedoch schon über ein Jahr nicht mehr in diesem Objekt gewohnt.
Der Vertrag zwischen Stromanbieter und der damaligen Lebensgefährtin ist selbstverständlich bestehen geblieben, da diese das Objekt ja weiterhin bewohnt hat.

Kann A jetzt für diese offene Rechnung zur Verantwortung gezogen werden ?

Wie wäre in so einem Fall die Rechtslage ?

Würde mich über Antworten sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
Wendezeit
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich tatsächlich um einen Vertrag der Lebensgefährtin gehandelt hat, woher weiß den die Frma überhaupt von der Existenz des A?
- War es nicht vielleicht doch sein Vertrag?
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Wendezeit
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Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

In der Zeit vor dem Auszug von A, lief der Mietvertrag auf die Lebensgefärhrtin und A.

A hat dann lediglich seinen Mietvertrag beim Vermieter gekündigt. Selbstverständlich aber weder Strom / Gas / Wasser abgemeldet, da die Lebensgefährtin ja in dem Objejt wohnen bleiben wollte.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wendezeit hat folgendes geschrieben::
In der Zeit vor dem Auszug von A, lief der Mietvertrag auf die Lebensgefärhrtin und A.

A hat dann lediglich seinen Mietvertrag beim Vermieter gekündigt. Selbstverständlich aber weder Strom / Gas / Wasser abgemeldet, da die Lebensgefährtin ja in dem Objejt wohnen bleiben wollte.
Das beantwortet nicht die Frage, mit wem der Versorger einen Vertrag hatte.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen hat ja nun eigentlich nichts mit dem Mietvertrag zu tun. Ich kann auch meiner Omi in Bielefeld (von dem wir ja alle wissen, dass es das gar nicht gibt) den Strom bezahlen. Dafür brauche ich keinen Mietvertrag.
In diesem Fall hat es also wohl einen Versorgungsvertrag zwischen A und dem Unternehmen gegeben, der beim Auszug nicht gekündigt wurde. Also wird er weiterhin zahlungspflichtig sein.
Eher selten, aber durchaus möglich, wäre ein gemeinsamer Vertrag der beiden ehemaligen Turteltauben. Auch dann würde jeder einzeln für die Kosten in Anspruch genommen werden können..
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Wendezeit
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Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal desweiteren an : Das die beiden Turteltauben ^^ wärend ihre gemeinsamen Zeit in dem Objekt, Harz4 Empfänger waren. In unserem Fall war jetzt die Lebensgefährtin von A beim Amt als Familienvorstand eingetragen. Desweiteren gab es entweder lediglich einen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und der Lebensgefährtin oder ( eher unwahrscheinlich ) zwischen allen drei Parteien.

Zweitere Möglichkeit ist ja schon beantwortet aber wie sähe es denn rein rechtlich im ersten Fall aus ?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die ARGE unterschreibt weder Miet-, noch Versorgungsverträge. Das fällt schon mal aus.
Wenn die Dame wirklich alleiniger Vertragspartner war, dann ist völlig unverständlich, wie die Firma auf A kommt, denn sie hat keine Informationen darüber, wer alles in der Wohnung wohnt. Sollte das aber doch so sein, dann fehlt der Forderung die Rechtsgrundlage.
Wenn beide Vertragspartner waren, dann kann sich die Firma aussuchen, von wem der Beiden sie Schulden eintreibt.
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Wendezeit
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Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ok ... dann ist meine Neugierde erstmal gedeckt und ich bedanke mich recht herzlich für eure Antworten.
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