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Eigene Hausrat oder nicht

 
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renemeistner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 17:58    Titel: Eigene Hausrat oder nicht Antworten mit Zitat

Hallo,

ganz einfache Frage:

X wohnt in einer Mietwohnung. Im Keller des Hauses hat X einen Kellerraum gemietet,
welcher nun mit Wasser überschwemmt wurde. Wo das Wasser genau herkommt,
ist ungeklärt.

Entweder durch ein offenes Fenster im Nachbarraum oder es wurde von unten hochgedrückt. Im Nachbarraum steht die Heizung und es ist ein Loch im Boden.

Frage:
Wer muss zahlen?

1.) Versicherung des Vermieters
2.) Eigene Hausratsversicherung des Mieters.

Muss der Mieter hier selber einspringen. Er hat den Schaden ja nicht selber
verursacht.

THX
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die eigene Hausratversicherung des Mieters zahlt nur, wenn es ein Leitungswasserschaden war. Das ist z.B. der Fall, wenn das Wasser aus der Heizung ausgetreten ist.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherung des Vermieters zahlt nur, wenn dem Vermieter ein Verschulden am Schadenfall trifft. Ein "unvorhergesehener" Rohrbruch oder ein durch andere Mieter offen gelassenes Fenster liegen nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters.

Die eigene Hausratversicherung hat (bei einem versicherten Ereignis) den Vorteil, dass Schadenersatz zum Neuwert erfolgt. Bei einem Haftpflichtanspruch gegenüber dem Vermieter würde man nur Zeitwert erstattet bekommen.
_________________
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renemeistner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Die eigene Hausratversicherung des Mieters zahlt nur, wenn es ein Leitungswasserschaden war. Das ist z.B. der Fall, wenn das Wasser aus der Heizung ausgetreten ist.


Und wenn das Wasser aus der Erde hochgedrückt wurde?
Wer muss dann den Hausrat zahlen?

Der Mieter selbst mit seiner Versicherung? Es ist dann ja kein Leitungswasser.
Die Wohngebäudeversicherung des VM zahlt ja nur Gebäude-Schäden.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Schaden durch eine nicht versicherte Gefahr entsteht und der Vermieter nicht haftbar gemacht werden kann, zahlt niemand...außer der Mieter selbst.

Solange nicht klar ist, wodurch der Schaden passiert ist, stochert man nur im trüben...
_________________
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