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Verfasst am: 28.01.09, 17:58 Titel: Eigene Hausrat oder nicht
Hallo,
ganz einfache Frage:
X wohnt in einer Mietwohnung. Im Keller des Hauses hat X einen Kellerraum gemietet,
welcher nun mit Wasser überschwemmt wurde. Wo das Wasser genau herkommt,
ist ungeklärt.
Entweder durch ein offenes Fenster im Nachbarraum oder es wurde von unten hochgedrückt. Im Nachbarraum steht die Heizung und es ist ein Loch im Boden.
Frage:
Wer muss zahlen?
1.) Versicherung des Vermieters
2.) Eigene Hausratsversicherung des Mieters.
Muss der Mieter hier selber einspringen. Er hat den Schaden ja nicht selber
verursacht.
Die eigene Hausratversicherung des Mieters zahlt nur, wenn es ein Leitungswasserschaden war. Das ist z.B. der Fall, wenn das Wasser aus der Heizung ausgetreten ist.
Die Versicherung des Vermieters zahlt nur, wenn dem Vermieter ein Verschulden am Schadenfall trifft. Ein "unvorhergesehener" Rohrbruch oder ein durch andere Mieter offen gelassenes Fenster liegen nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters.
Die eigene Hausratversicherung hat (bei einem versicherten Ereignis) den Vorteil, dass Schadenersatz zum Neuwert erfolgt. Bei einem Haftpflichtanspruch gegenüber dem Vermieter würde man nur Zeitwert erstattet bekommen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Die eigene Hausratversicherung des Mieters zahlt nur, wenn es ein Leitungswasserschaden war. Das ist z.B. der Fall, wenn das Wasser aus der Heizung ausgetreten ist.
Und wenn das Wasser aus der Erde hochgedrückt wurde?
Wer muss dann den Hausrat zahlen?
Der Mieter selbst mit seiner Versicherung? Es ist dann ja kein Leitungswasser.
Die Wohngebäudeversicherung des VM zahlt ja nur Gebäude-Schäden.
Wenn der Schaden durch eine nicht versicherte Gefahr entsteht und der Vermieter nicht haftbar gemacht werden kann, zahlt niemand...außer der Mieter selbst.
Solange nicht klar ist, wodurch der Schaden passiert ist, stochert man nur im trüben... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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