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Verfasst am: 28.01.09, 19:04 Titel: Anstellungskörperschaft eines Gerichtsvollziehers
Guten Abend!
Angenommen, man wollte im Wege der Amtshaftung Schadensersatz wegen der Verletzung von Dienstpflichten eines Gerichtsvollziehers geltend machen: Wer wäre dann richtige Beklagte?
Meines Erachtens haftet die Anstellungskörperschaft des Gerichtsvollziehers. Aber welche ist das und woraus ergibt sich das?
Ich habe hierzu leider nichts gefunden und freue mich daher über Antworten.
Laut Wiki ist der Gerichtsvollzieher ein Beamter der Justiz, danach müsste m.E. das Bundesland vertreten durch seinen Justizminister der Beklagte sein.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, bin mir nämlich nicht sicher. _________________ ausgezeichnet
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