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Haushaltsgeld ?

 
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Elli
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 07:21    Titel: Haushaltsgeld ? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin verheiratet und bekomme leider zur Zeit nur Arbeitslosenhilfe, c.a. 150 Euro und das Kindergeld für meine Tochter, die ich mit in die Ehe gebracht habe.
Mein Mann hat alles in allem c.a. 3000 Euro im Monat.
Von meinem wenigen Geld gehen noch 100 Euro ab für Schulden.
Von meinen 200 Euro die mir noch bleiben gehe ich Einkaufen und wenn ich nichts gescheites zum Mittagessen hole, dann würde es Tag ein Tag aus nur Würstchen bei ihm geben.
Seine 2 Kinder leben auch in unserem Haushalt, also sind wir zu 5.
Wenn ich einkaufen gehe, essen natürlich alle mit von dem was ich gekauft habe, mein Mann gibt mir kein Haushaltsgeld.
Ich kann es einfach nicht mehr, ich kann von meinem wenigen Geld nicht eine 5 Köpfige Familie ernähren !!
Wenn meine Tochter nicht wäre, würde ich überhaupt nichts einkaufen, aber sie braucht ja was gescheites zum Essen.
Das die anderen beiden Kinder dann mitessen ist ja klar.
Wenn ich dann nach 2 Wochen oder so kein Geld mehr habe, muß ich mir bei ihm was leihen !!!!
Er führt genau Buch darüber.
Das kann doch wohl nicht sein !!!!
Er gibt sein Geld für irgendwelche unnütze Sachen aus und kommt gar nicht auf die Idee mal zu fragen, ob ich noch geld habe oder welches brauche.
Es ist einfach zum ........
Was kann ich tun ??
Ich bin schon intensiv auf Arbeitssuche, doch leider habe ich bis jetzt nur Absagen bekommen.
Es ist auch nicht leicht, in meinem Alter was zu finden, aber ich gebe natürlich nicht auf.
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matthias
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.09.04, 07:28    Titel: Re: Haushaltsgeld ? Antworten mit Zitat

War der auch schon vor Eurer Hochzeit so?
Rede doch mal mit ihm. Wenn er schon so ein guter "Buchführer" ist, dann sollte der Knaller auch wissen, wieviel eine 5-köpfige Familie Essensgeld usw. benötigt.
Wenn er dann immer noch nichts checkt, dann kannst Du Dir ja weitere Schritte überlegen... Böse
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Elli
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 10:52    Titel: Re: Haushaltsgeld ? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe nie Haushaltsgeld bekommen.
Bis Januar diesen Jahres war ich auch immer arbeiten und hatte mein eigenes Geld, da ist es mir wahrscheinlich gar nicht so aufgefallen.
Ich habe ihn schon des öfteren darauf angesprochen, dann sagt er mir, das er schließlich alles alleine bezahlen muß, Miete, Strom u.s.w.
Das war's dann für ihn....
Er kassiert und kassiert immer nur, jetzt bekommt er noch mal Kindergeld für seine 12 jährige Tochter, die vor 2 Wochen zu uns gezogen ist und von seiner Mutter bekommt er auch jeden Monat 100 Euro.
Sie sagt zwar immer, das es für uns beide ist, aber er bunkert das Geld sofort.
Er hat eine Nachzahlung von 6500 Euro bekommen, weil er meine Tochter seit unserer Heirat im Dez. 2002 auch auf seiner Karte hat.
Davon hat er mir 200 Euro gegeben.
Für meine Tochter bekomme ich keinen Unterhalt, weil ihr Vater seit 2 Jahren nicht zahlt und vom Sozialamt bekommt sie es auch nicht, weil mein Mann zuviel verdient.
Mir wird alles abgelehnt und er bekommt alles, das ist eine Sauerei !!
Meine Arbeitslosenhilfe fällt auch so mager aus aufgrund seines Einkommens.
Ich bekomme jetzt bald von meinem Vater 300 Euro Weihnachtsgeld, er überweist es mir immer, weil wir 500 km entfernt wohnen, das soll auch für uns alle sein, aber diesmal werde ich es auch für mich behalten habe ich mir überlegt.
Das ist doch nur gerecht, oder ???
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Anny:)
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 227

BeitragVerfasst am: 30.09.04, 13:03    Titel: Re: Haushaltsgeld ? Antworten mit Zitat

Hallo Sehr glücklich Elli,
du könntest ihm schreiben, dass, wenn er nicht bis dann und dann dir monatlich Haushaltsgeld zur Verfügung stellt in Höhe von 1200 Euro, siehst du dich veranlasst einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Du hast sicher ein eigenes Konto?
Du versorgst auch seine Kinder und das will er nicht unterstützen in dem er dir dafür Geld zu Verfügung stellt um seine Kinder zu ernähren.
Unglaublich. Ausrufezeichen
Und nächstes Jahr wird dann die ALH wegfallen, weil dein Mann so viel verdient und dann hört ihr alle auf zu essen?
Wie stellt er sich das denn wohl vor? Was isst er denn oder hungert er? Frage
Versuche ihm das noch mal plausibel zu machen vielleicht geht er mal einkaufen für die ganze Familie oder ihr geht zusammen.
Drücke dir mal die Daumen, dass er ohne Anwalt geht.
Ist ja wohl ein Witz da ist man verh. u. muss bald noch Unterhalt ( Haushaltsgeld) einklagen. Wird ja immer schöner. Lass dir das doch nicht gefallen.

BGB § 1356 Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit
(1) Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen. Ist die Haushaltsführung einem der Ehegatten überlassen, so leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung.
(2) Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein. Bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben sie auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen.

BGB § 1368 Geltendmachung der Unwirksamkeit
Verfügt ein Ehegatte ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten über sein Vermögen, so ist auch der andere Ehegatte berechtigt, die sich aus der Unwirksamkeit der Verfügung ergebenden Rechte gegen den Dritten gerichtlich geltend zu machen.
_________________
LG Anny
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"
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Hans
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.09.04, 14:19    Titel: Re: Haushaltsgeld ? Antworten mit Zitat

Hallo Elli,

der richtige (rechtliche) Ansatz ist § 1360 BGB Verpflichtung zum Familienunterhalt

Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung übertragen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Untehtl der familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushaltes.

Halte das mal Deinem Mann unter die Nase.

Gruss Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.09.04, 14:39    Titel: Re: Haushaltsgeld ? Antworten mit Zitat

Elli hat folgendes geschrieben::

Für meine Tochter bekomme ich keinen Unterhalt, weil ihr Vater seit 2 Jahren nicht zahlt und vom Sozialamt bekommt sie es auch nicht, weil mein Mann zuviel verdient.


hallo elli,

gegen diese ablehnung des sozialamtes schleunigst widerspruch einlegen. dein neuer ehemann ist weder nach BGB noch nach BSHG deiner tochter gegenüber unterhaltspflichtig. er muss nur schriftlich bestätigen, daß er weder gewillt ist nocht verpflichtet ist diesem kind unterhalt zu gewähren und er auch in eurer häuslichen gemeinschaft das kind nicht unterstützt. beantrage einfach nochmal sozialhilfe für deine tochter, bei ablehnung machst du das vorgenannte und das geld, was du vom sozi dann bekommst, lässt du bitte auf DEIN konto gehen. das sozialamt versucht sich dann das gezahlte geld beim leiblichen vater des kindes wiederzuholen.
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Elli
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 21:27    Titel: Re: Haushaltsgeld ? Antworten mit Zitat

Hallo,
das heißt also, daß das Sozialamt gar nicht das Einkommen meines Mannes anrechnen darf, wenn er erklärt, das er für das Kind nicht aufkommen wird ?
Es kann dann also nur mein Geld angerechnet werden ?
Dann muß ich sofort morgen einen neuen Antrag stellen, wenn dem so ist.
Elli
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