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ich habe eine Frage zu einem Brief von der Stadt. Ich verstehe einfach nicht was ich getan haben soll.
Zunächst: Ich habe Online mein Gewerbe (Nebenerwerb von zu Hause) rückwirkend abgemeldet mit dem Grund unzureichende Rentabilität. Diesen habe ich Ausgedruckt (wird alles so von der Stadt angeboten), unterschrieben und in den Briefkasten von der Stadt selbst eingeworfen.
Ein paar Tage später hatte ich die von der Stadt unterschriebene Gewerbe Abmeldung im Briefkasten.
Heute kommt ein Brief wegen einem Ordnungswidrigkeitsverfahren. Darin steht:
"Sehr geehrter Herr xxx,
mit Datum vom 20.01.2009 haben Sie Ihren Gewerbebetrieb XXX unter der Anschrift xxx rückwirkend zum 15.07.2008 abgemeldet.
Gemäß §14 (1) Satz 2 Nr. 3 GewO muss der, der den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle aufgibt, dies der für den betreffenden ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Ihr Handeln stellt demnach gem. §146 Abs.2 GewO eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach §146 Abs. 3 GewO mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Ich habe daher gemäß §35 des gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der zurzeit gültigen Fassung ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet. Nach §55 OWiG gebe ich Ihnen gelegenheit, sich bis zum 09.02.2009 selbst oder durch einen Rechtsbeistand zu der Beschuldigung zu äußern. Es steht Ihnen frei, von Ihrem Anhörungsrecht Gebrauch zu machen.
Mit freundlichen Grußen
Bla"
Was hab ich falsch gemacht? Wie ist die Rechtslage? Verstehe das ganze nicht.
das klingt danach als wolle die Behörde die Rückwirkung nicht anerkennen. Das Geheimnis liegt m.E. in dem Wörtchen "gleichzeitig anzeigen".
Einstellung des Gewerbes = gleichzeitige Abmeldung bei der Behörde.
setzen Sie sich mal mit dem Sachbearbeiter in Verbindung. In der Regel erklären die das auch nochmal und lassen nach meiner Erfahrung auch mit sich reden.
"Unverzüglich" wird übersetzt mit "ohne schuldhaftes Zögern"
Wenn jetzt eine Rechtfertigung dafür vorläge, dass man das Gewerbe nachträglich abmeldet , etwa weil man in dieser Zeit krank im Ausland darniederlag, dann wäre das Zögern nicht schuldhaft gewesen.
Warum um alles in der Welt wird denn so etwas rückwirkend abgemeldet?
Macht doch keinerlei Sinn....
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Es wurde Rückwirkend abgemeldet, weil das vom Internet so möglich war.
Da sowieso in den 2 Jahren wirklich gar nichts lief - das Gewerbe wurde angemeldet und dann nie was getan - habe ich es einfach zu dem Datum abgemeldet was ging.
Gedanken hab ich mir dabei nicht darum gemacht. Noch eiter Rückwirkend ging übrigens nicht. Das war das früheste Datum. Warum wird mir also das Angeboten und dann krieg ich nen Rüffel dafür, weil ich das wahrnehme? Ganz großes Kino ... Sonst hätte ich das auch zu dem Datum abmelden können. Das wäre mir wirklich wurscht gewesen.
Kann es nicht sein, dass bei der Abmeldung ein Fehler beim Eintippen unterlaufen ist? _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
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