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A. erhält eine normale Mieterhöhung, hat aber die Zustimmung wegen Krankenhausaufenthaltes dem Vermieter nicht zurückgeschickt.
Die Miete wurde aber zweimal in der geforderten neuen Höhe gezahlt.
Danach hat A. wieder die alte Miete gezahlt, weil er ein Vermieterschreiben
mit der alten Miete als "Soll" bekommen hat und annahm, er müsse doch nur die alte Miete zahlen.
Jetzt hat der Vermieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung geklagt, obwohl A. ja schon zweimal die neue Miete gezahlt hat.
Hätte der Vermieter nicht auf den Differenzpreis als Mietrückstand klagen müssen, weil
vielleicht die zweimalige Zahlung der höheren Miete einer Zustimmung gleichkommt?
Und wenn ja, gibt es da Urteile?
Danke
Gruss Rolfe
Wenn der Vermieter der Meinung ist, die Zustimmung zur Erhöhung bisher nicht bekommen zu haben, bleibt ihm kaum etwas Anderes übrig, als genau darauf zu klagen.
Der Mieter könnte ihm aber den Wind aus den Segeln nehmen, indem er dem Gericht erklärt, er habe durch die zweimalige Zahlung seine Zustimmung schon ausreichend dargelegt. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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