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Folgende Frage: Wann erlischt die Auszahlungsforderung des Kunden gegen die Bank bei einer Überweisung? Bereits mit der Abbuchung oder mit der Gutschrift beim Empfänger?
Geht es um die Frage: Ab wann verliert der Kunde seinen Herausgabeanspruch gegenüber der Bank auf Betrag X?
Wenn ich mir BGB §676a http://bundesrecht.juris.de/bgb/__676a.html anschaue, würde ich sagen der Herausgabeanspruch geht an den Begünstigten über sobald der Kunde seiner Bank die Weisung erteilt (z.B. durch Abgabe des Überweisungsformular). _________________ Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nurGeldvernichter (Bänker) bin...
Mit dem Überweisungsauftrag des Kunden und der Erfüllung aller Voraussetzungen des zitierten BGB § 676a BGB ist ein Überweisungsvertrag zustande gekommen. Mit diesem Moment kann der Überweisende über das Geld nicht mehr verfügen.
Allerdings kann der Überweisende den Überweisungsvertrag kündigen, bis die Gutschrift beim Empfänger erfolgt ist. Kündigt er den Überweisungsvertrag, kann er eben wieder über das Geld verfügen.
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