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Hausdurchsuchung, Aussage bei minderjährigen brauche hilfe

 
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Marcha
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 23:11    Titel: Hausdurchsuchung, Aussage bei minderjährigen brauche hilfe Antworten mit Zitat

hallo,
ich hätte gern ein paar Antworten auf einige Rechtsfragen
ob sie jetzt direkt mit polizeirecht zutun haben weis ich nicht, aber ich will nicht immer ein neues Thema in einem anderen Bereich aufmachen

Folgende Probleme:
1. Die Kripo hat mir neulich ein paar Fragen gestellt. Bin 17 Jahre alt und würd gern wissen ob das überhaupt ohne Erziehungsberechtigten erlaubt ist ? War ne Zeugenaussage wegen nem Todesfall in der Familie. Hab meinen Vater gefunden und die wollten am gleichen Abend noch ne Aussage von mir haben. Allerdings durfte meine mum nicht dabei sein ... hat mich ein bisschen verwundert, naja ....
Wie ist die Rechtslage?

2. Geht mehr in richtung technik aber vlt kennt sich da ja auch jemand aus.
Darf bzw. kann die Polizei eine Hausdurchsuchung nur Anhand von Forum-Einträgen, Registrierungen und Mail-verkehr (icq) durchführen ? Also wenn die Polizei sich in Foren mit illegalem inhalt aufhält, die ip-adresse von usern rausfindet, und dadurch die adresse hat, darf die Polizei diese Nachrichten verwenden um eine Hausdurchsuchung wegen z.B. Handel/Konsum/Anbau mit Beteubungsmitteln durchführen ? Diese Informationen haben sie ja eigentlich selber illegal herausgefunden und sind somit nicht gültig oder ?
Wie ist die Rechtslage ?

Hoffentlich hab ich mich klar verständlich ausgedrückt und mir kann geholfen werden
mfg
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 28.01.09, 23:51    Titel: Re: Hausdurchsuchung, Aussage bei minderjährigen brauche hi Antworten mit Zitat

Marcha hat folgendes geschrieben::
ob das überhaupt ohne Erziehungsberechtigten erlaubt ist ?
Ich kann mir kaum vorstellen, daß die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten bei der Zeugenaussage eines 17-jährigen vorgeschrieben ist.

Marcha hat folgendes geschrieben::
eine Hausdurchsuchung wegen z.B. Handel/Konsum/Anbau mit Beteubungsmitteln durchführen ?
Eine Hausdurchsuchung wird m.W. regelmäßig durch einen Richter angeordnet - und der entscheidet, welche Gründe ihm dafür ausreichen.

Marcha hat folgendes geschrieben::
Diese Informationen haben sie ja eigentlich selber illegal herausgefunden
Was wäre denn da illegal?
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Marcha hat folgendes geschrieben::
Also wenn die Polizei sich in Foren mit illegalem inhalt aufhält, die ip-adresse von usern rausfindet, und dadurch die adresse hat, darf die Polizei diese Nachrichten verwenden um eine Hausdurchsuchung wegen z.B. Handel/Konsum/Anbau mit Beteubungsmitteln durchführen ? Diese Informationen haben sie ja eigentlich selber illegal herausgefunden und sind somit nicht gültig oder ?

Wie kommen Sie denn auf das schmale Brett?
Wahrscheinlich darf die Polizei auch keinen Temposünder stoppen. Schließlich sind die ja noch schneller gefahren um ihn zu überholen und die Kelle zu zeigen. Wäre ja illegal Mit den Augen rollen
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Marcha
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

ich kenn mich ja nicht so aus deshalb frag ich ja ....
dachte dabei an eingriff in die privatsphäre wie z.b wenn die polizei telefonate abhört ....



Eine Hausdurchsuchung wird m.W. regelmäßig durch einen Richter angeordnet - und der entscheidet, welche Gründe ihm dafür ausreichen.

und welche gründe wären das in diesem fall die dem Richter ausreichen würden ?
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Marcha hat folgendes geschrieben::
und welche gründe wären das in diesem fall die dem Richter ausreichen würden ?
Die Standardantwort auf solche Fragen findet man hier.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Marcha hat folgendes geschrieben::
ich kenn mich ja nicht so aus deshalb frag ich ja ....
dachte dabei an eingriff in die privatsphäre wie z.b wenn die polizei telefonate abhört ....

Das ist wohl kaum vergleichbar. Weshalb sollte es denn verboten sein, dass sich die Polizei in einem mutmaßlich öffentlich zugänglichen Forum aufhält? (Davon zu unterscheiden wäre vielleicht noch in einem Forum mit beschränkten Benutzerkreis eine Tarnidentität zu verwendet, wenngleich ich glaube, dass das noch kein Einsatz verdeckter Ermittler im Sinne des §110a StPO wäre, der aber bei Drogenhandel in entsprechendem Umfang auch zulässig wäre).
Und wenn sich daraus der Verdacht auf gewerbmäßigen Handeln mit Betäubungsmitteln oder aber deren Abgabe durch über 21-jährige an Minderjährige (ein Verbrechen!) ergibt, dann ist es gemäß §100g i.V. 100a II StPO durchaus zulässig, über die IP-Adresse den Anschlußinhaber zu ermitteln und anschließend weitergehenden Maßnahmen wie etwa die Telefonüberwachung nach §100a StPO zu ergreifen, um Beweise für ein Strafverfahren zu bekommen.
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Weshalb sollte es denn verboten sein, dass sich die Polizei in einem mutmaßlich öffentlich zugänglichen Forum aufhält?


ich würds gar nicht so kompliziert machen und die Ermiitlungsgeneralklausel nehmen: 163 StPO.

Also die Polizei darf sich in Foren aufhalten und dort Ermitteln.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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DanielB
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Weshalb sollte es denn verboten sein, dass sich die Polizei in einem mutmaßlich öffentlich zugänglichen Forum aufhält?


ich würds gar nicht so kompliziert machen und die Ermiitlungsgeneralklausel nehmen: 163 StPO.

Also die Polizei darf sich in Foren aufhalten und dort Ermitteln.

Der ist dann die Rechtsgrundlage. Bevor man allerdings zum §163 StPO oder auch eine polizeilichen Generalklausel greifen darf, hat man erst einmal zu prüfen, ob dass was man vorhat nicht spezialgesetzlich geregelt ist. Dann darf eine Maßnahme nämlich auch nur unter den dort genannten Voraussetzungen ergriffen werden, der Rückgriff auf eine Generalklausel zu deren Umgehung ist unzulässig.
Der Zugriff auf öffentlich zugängliche Informationen ist das nicht, wie aber wäre es denn rechtlich zu beurteilen, wenn sich die Polizei unter falscher Identität in eine geschlossene Gruppe einer Online-Community unter falscher Identität einschleusen würde, indem ganz bewußt falsche Angaben zu Namen, Beruf, Hobbies etc. gemacht werden? Ich denke, da könnte man sich schon mal die Frage stellen, ob das nicht sogar schon ein Einsatz verdeckter Ermittler im Sinne des §110a StPO wäre.
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