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Louisgillot Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 29.01.09, 00:05 Titel: ladung vom gericht |
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vor einem halben jahr bin ich von deutschland weg gezogen. habe meine wohnung nicht schriftlich gekündigt. Leider ! jetzt behauptet der vermieter das ich die wohnung in einem schlimmen zustand hinterlassen habe. und schulde eine summe von 12000 euro. habe in einem monat einen gerichtstermin in deutschland weiß aber nicht wie ich hinkommen soll. da ich das geld nicht habe um hinzukommen. wohne jetzt in österreich. was wäre wenn ich nicht zu dem termin gehe ? was kann ich tun ? kann mir bitte jemand helfen ? Kann man mich nach deutschland zurück schicken ? |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 29.01.09, 09:06 Titel: Re: ladung vom gericht |
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Louisgillot hat folgendes geschrieben:: | was wäre wenn ich nicht zu dem termin gehe ? |
Dann wird höchstwahrscheinlich ein Versäumnisurteil ergehen, aus dem - auch in Österreich - vollstreckt werden kann.
Zitat: | was kann ich tun ? |
Einen Anwalt in Deutschland beauftragen, der den Termin wahrnimmt. Fehlt es am notwendigen Kleingeld für den Anwalt, kann Prozeßkostenhilfe beantragt werden.
Zitat: | kann mir bitte jemand helfen ? |
Nein. Wir diskutieren hier lediglich die Rechtslage.
Zitat: | Kann man mich nach deutschland zurück schicken ? |
Ähm.... Weshalb? Und wer? _________________ Karma statt Punkte! |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 29.01.09, 09:15 Titel: Re: ladung vom gericht |
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Louisgillot hat folgendes geschrieben:: | Kann man mich nach deutschland zurück schicken ? |
Klar, melden Sie sich hier:
VOX - Die Rückwanderer _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Louisgillot Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 29.01.09, 10:54 Titel: |
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ch meinte mit zurückschicken, ob man mich dewegen holen könnte aus österreich. was wäre wenn ich gar nicht mehr nach deutschland gehen würde ? |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 29.01.09, 10:57 Titel: |
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Louisgillot hat folgendes geschrieben:: | ch meinte mit zurückschicken, ob man mich dewegen holen könnte aus österreich. was wäre wenn ich gar nicht mehr nach deutschland gehen würde ? |
Dann passiert das, was Kobayashi Maru oben schon schrob.
Aus Österreich "holen" kann Sie niemand. Die Zeiten sind zum Glück vorbei! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Louisgillot Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 29.01.09, 11:02 Titel: |
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also müßte ich dann auf das gericht in österreich, wenn ich das richtig verstehe. |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 29.01.09, 11:10 Titel: |
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Wieso? Sie werden doch vor einem deutschen Gericht verklagt. (Die Wohnung, um die es geht, liegt doch in Deutschland, oder?) _________________ Karma statt Punkte! |
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Louisgillot Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 29.01.09, 11:12 Titel: |
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ja. mischt sich da österreich nicht ein ? könnte ich auch einfach aus deutschland fern bleiben ? |
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Doc_Schnaggls FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 475 Wohnort: Großraum Stuttgart
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Verfasst am: 29.01.09, 11:17 Titel: |
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Können Sie schon.
Dann passiert wahrscheinlich, was Kobayashi Maru oben schon geschildert hat...  _________________ Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic. |
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Louisgillot Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 29.01.09, 11:21 Titel: |
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oh man ist das sch.......
wollte in österreich ganz von vorne anfangen. was würdet ihr an meiner stelle tun ? ich will nicht mehr zurück. |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 29.01.09, 11:23 Titel: |
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Kobayshi Maru bereits um 09:06 Uhr hat folgendes geschrieben:: | Einen Anwalt in Deutschland beauftragen, der den Termin wahrnimmt. Fehlt es am notwendigen Kleingeld für den Anwalt, kann Prozeßkostenhilfe beantragt werden. |
_________________ Karma statt Punkte! |
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Doc_Schnaggls FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 475 Wohnort: Großraum Stuttgart
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Verfasst am: 29.01.09, 11:24 Titel: |
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Louisgillot hat folgendes geschrieben:: | was würdet ihr an meiner stelle tun ? |
Zu meinen Fehlern stehen.
Durch weglaufen und den Kopf in den Sand stecken löst man in den allerseltesten Fällen Probleme. _________________ Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic. |
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Louisgillot Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 29.01.09, 11:30 Titel: |
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wo und wie kann ich das beantragen ? ich möchte nur meine ruhe haben. habe am 13. februar einen termin bei einer schuldnerberatung. vieleicht können die mir ja irgendwie helfen. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 29.01.09, 12:09 Titel: |
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Louisgillot hat folgendes geschrieben:: | wo und wie kann ich das beantragen ? |
Wie Kobayashi Maru oben schrieb, ... ach nein, diesmal nicht
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe ist bei dem Gericht, bei dem Sie verklagt sind, zu stellen.
Wieso glauben Sie eigentlich, einfach "von vorne anfangen" zu können? Man kann doch nicht einfach ohne Kündigung und ohne Wohnungsübergabe aus einer Wohnung ausziehen!? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 29.01.09, 14:09 Titel: |
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Zitat: | Man kann doch nicht einfach ohne Kündigung und ohne Wohnungsübergabe aus einer Wohnung ausziehen!? | Na ja, scheint immer häufiger zu werden. Heute hatte ich wieder so einen Fall, nächste Woche und übernächste auch. Vielleicht sollte man das Gesetz mal der Realität anpassen?
Zitat: | § 568a BGB
(1) Verläßt der Mieter seine Wohnung, ohne dies sowie die Dauer seiner Abwesenheit dem Vermieter zuvor in Schriftform angekündigt zu haben, länger als 24 Stunden, endet das Mietverhältnis, ohne daß es einer Kündigung bedarf.
(2) Hat der Mieter seine Wohnung mit vorheriger Ankündigung nach Abs. 1 verlassen und dauert seine Wohnungsabwesenheit länger als die von ihm angegebene Zeit, endet das Mietverhältnis, wenn die Dauer der angekündigten Abwesenheit um mehr als einen Tag überschritten ist, ohne daß es einer Kündigung bedarf. |
_________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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