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Polizei hält Verwandten als Täter

 
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Nullahnung
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 56
Wohnort: Weikersheim

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 18:51    Titel: Polizei hält Verwandten als Täter Antworten mit Zitat

Guten Abend.

Folgendes ist passiert: V. (verwandter) fährt in dem Firmen-LKW seines Bekannten mit. Beide hatte zuvor Alkohol getrunken. V. hatte 1,8 Promille, sein Bekannter weigerte sich zu blasen. Nun gut. Die Polizei verfolgte das Fahrzeug und kontrollierte es. Der Bekannte rutschte schnell auf den Mittelsitz (durchgehende Sitzbank). Die Polizei hat beide als mögliche Fahrer festgenommen, da beide behaupteten, ein Dritter wäre gefahren. V. sagte zu mir, dass es diesen nicht gab und sein Bekannter gefahren sei. Dies hatte er aber nicht der Polizei gesagt, sondern die Aussage verweigert. Was könnte ihm nun passieren?

Vielen Dank
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Ich hab von nichts Ahnung und davon viel.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 01.02.09, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Es könnte ihm passieren, dass ein Richter ihn für den Fahrer hält und er dann seine Fahrerlaubnis verliert und an einer MPU teilnehmen muss.
V sollte die Tatsache, dass der Bekannte gefahren ist der Polizei bzw. dem Staatsanwalt mitteilen. Natürlich ist es auch immer abhängig, wer glaubwürdiger wirkt.
Aber auch als Beifahrer könnte es passieren, dass er nicht unbestraft bleibt!
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 02.02.09, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde das Fahrzeug und die Kleidung der beiden Personen sichergestellt/ beschlagnahmt?
Wurde beiden Personen ein Blutprobe entnommen? Wurden beide Führerscheine beschlagnahmt?
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Nullahnung
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 56
Wohnort: Weikersheim

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kleidung und das Auto wurden sichergestellet. V. musste aber keine Blutporbe abgeben. Die Polizei hatte vorher den Staatsanwalt angerufen. Eigentlich geht es darum, ob V. gegen den Fahrer aussagen muss? Ob er gefahren ist.

Vielen Dank
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