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Guten morgen,
ich habe eine Frage zur Erfolgsaussicht bei Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid...
Angenommen ein Bewerber ist auf der NOtenliste Platz 580 und auf der Warteliste Platz 250 ausserdem gibt es insgesamt 250 Studienplaetze...
Selbst beim Nachrueckverfahren wird dieser Bewerber wohl keinerlei Chancen haben, da ja noch 400 Bewerber vor Ihm sind.
Man kann jedoch einen Widerspruch einlegen und beim Amtsgericht eine Verfuegung erwirken, gibt es eine begruendete Wahrscheinlichkeit durch diese Schritte einen Studienplatz zu bekommen?
Waere euch sehr verbunden, wenn ihr mir die Vorgaenge ein wenig beschreiben koenntet!
Vielen Dank
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