Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Was bedeudet "schriftlich"?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Was bedeudet "schriftlich"?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Dig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 08:50    Titel: Was bedeudet "schriftlich"? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe gleich noch eine Frage. Wie muss eine Einladung zu einer JHV/MV erfolgen, wenn in der Satzung steht: "...die Einladung hat schriftlich zu erfolgen..."
Bedeudet "schriftlich" auch eine Einladung am allgemeinen Aushang des Vereins?

Viele Grüße Lutz
_________________
Viele Grüße Dig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ac-hr
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 135
Wohnort: N R W

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe unter einer "schriftlichen" Einladung, dass die Mitglieder fristgerecht eine Einladung samt Tagesordung per Post erhalten. Es reicht also nicht aus, per Telefon "den anderen" Bescheid zu sagen. Cool

Ein Aushang dürfte doch schon aus den Gründen nicht ausreichend sein, dass nicht alle Mitglieder am Ort wohnen und regelmäßig die Aushänge einsehen (können). Auch wäre bei einem Aushang nicht gewährleistet, dass er "hängen bleibt".

Also spricht nach meiner Meinung alles dafür, die Einladungen zu verschicken.
_________________
Gruß Rainer!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mambo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die Einladung muß schriftlich und zwingend unter Angabe der Tagesordnung erfolgen. Auch müssen gestellte Anträge, Unterlagen (vor allem bei strittigen Themen) mitgeschickt werden, damit sich jedes Mitglied vor der Versammlung über die Tagesornungspunkte ein klares Bild machen kann und nicht mit unvorhergesehenem auf der Versammlung überrascht wird. Dies könnte zur Nichtigkeit von Beschlüssen oder Abstimmungen führen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
mambo hat folgendes geschrieben::
Auch müssen gestellte Anträge, Unterlagen (vor allem bei strittigen Themen) mitgeschickt werden, damit sich jedes Mitglied vor der Versammlung über die Tagesornungspunkte ein klares Bild machen kann und nicht mit unvorhergesehenem auf der Versammlung überrascht wird.

es genügt, den Beschlussgegenstand auf der Tagesordnung zu bezeichnen, natürlich so deutlich, dass das Mitglied erkennen kann, worum es gehen soll.
Anträge im Wortlaut oder andere Unterlagen müssen nicht grundsätzlich mitgeschickt werden - es sei denn, die Satzung bestimmt ausdrücklich etwas anderes.

@Dig:
ein Aushang erfüllt nicht die Anforderungen an eine durch Satzung vorgeschriebene schriftliche Einladung.

Kurz ausgedrückt:
Das Mitglied ist nur dann korrekt schriftlich eingeladen worden, wenn es die Einladung in Papierform in den Händen hat oder, bei telekommunikativer Übermittlung, wenn es diese ausdrucken und so in Papierform bringen kann.

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Dig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich
DANKE!
_________________
Viele Grüße Dig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

@JS: Ich muss noch einmal nachfragen: Steht das irgendwo?

Für mich ist es plausibel und spiegelt auch mein Verständnis von "schriftlich" wieder. Aber manche sehen das eben anders. Denen kann man meist nur mir Paragraph XY oder Urteil XY kommen.
_________________
Viele Grüße Dig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.