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Hallo, ich habe ein Problem, bei dem ich im Moment nicht weiter komme.
Fakt ist, ein Haus ist aufgeteilt auf 3 Eigentümer, je zu 1/3. Ein Miteigentümer ist nun verstorben und das ganz Haus sollte nun verkauft werden. Der Verkaufserlös liegt nun weit unter unseren Vorstellungen und ich bin zu der Entscheidung gekommen, dieses Drittel nun selbst zu erwerben, ich hätte also dann 2/3 dieser Immobilie. Kann der Eigentümer des Dritten Drittels nun irgendwelche Einwände erheben? Vorkaufsrecht ist nicht notariell festgelegt.
Herzlichen Dank
Fakt ist, ein Haus ist aufgeteilt auf 3 Eigentümer, je zu 1/3.
Fakt ist, dass diese Aussage zu unklar ist...
Haus kann aufgeteilt sein in Wohnungungseigentum. Dann gehört jedem der 3 Miteigentümer eine bestimmte Wohnung. Gibt es keine Aufteilung, würde Bruchteilseigentum vorliegen und jedem der Miteigentümer würde ein ideeller Anteil am Gesamtobjekt gehören.
Die Ausgangslage bei einem Verkauf unterscheidet sich beträchtlich...
Zitat:
Kann der Eigentümer des Dritten Drittels nun irgendwelche Einwände erheben?
Bei Wohnungseigentum entscheidet der Wohnungseigentümer allein über einen Verkauf. Eine eventuell erforderliche Zustimmung durch die Eigentümergemeinschaft kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
Liegt dagegen Bruchteilseigentum vor, ist bei einem Verkauf die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer erforderlich. Stimmt ein Miteigentümer nicht zu, kann kein Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Als letzte Möglichkeit bleibt dann die Teilungsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft. Selbstverständlich kann jeder der bisherigen Miteigentümer in der Versteigerung mitbieten. Versteigert wird allerdings das gesamte Objekt. Der interessierte Eigentümer müsste de facto also gleich 2 zusätzliche Wohnungen ersteigern und wäre bei einem Zuschlag dann Alleineigentümer.
.... Liegt dagegen Bruchteilseigentum vor, ist bei einem Verkauf die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer erforderlich. Stimmt ein Miteigentümer nicht zu, kann kein Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Sorry, aber da bin ich anderer Meinung. Meiner festen Überzeugung nach kann jeder Bruchteilseigentümer seinen Anteil frei veräußern (ohne Zustimmung der anderen Bruchteilseigentümer).
Eine andere Frage ist, wer Bruchteilseigentum kauft, denn es bringt wenige Rechte, aber mitunter viel Probleme.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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