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Umschreibung vom Geschäftskonto

 
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Ubi84
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Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 21:06    Titel: Umschreibung vom Geschäftskonto Antworten mit Zitat

A und B sind beide Selbstständig und betreiben ein gemeinsames Geschäftskonto, welches auf beide als ODER-Konto läuft. Nun steigt B aus dem Geschäft aus. Beide gehen zur Bank um das Geschäftskonto von A und B auf A umschreiben zu lassen.
Die Bank verweigert dies und meint, dass A und B das Konto schließen müssen und A dann ein eigenes Geschäftskonto eröffnen kann.

Wie ist die Rechtslage?
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Methew
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Auf was bezieht sich jetzt die Frage "Wie ist die Rechtslage?".

Auf die Tatsche dass die Bank das Konto erst schließen will und ein neues aufmachen möchte?

Hier würde ich sagen kommt es auf den Zusammenhang an: Ist das neue Geschäft die offizielle Rechtsnachfolgerin von dem vorherigen?
Oder ist das ein neues Unternehmen, rechtlich los gelöst von dem ersten?

Im 2. Fall würde ich sagen ist die Rechtslage eindeutig: Es gibt keine Rechtsgrundlage die besagt dass die Bank für "jemand anderes" die selbe Kontonummer raus rücken muss.
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Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nur Geldvernichter (Bänker) bin...
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Ubi84
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Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.

Genau gesehen, geht es darum ob die Bank berechtigt ist die Kontoumschreibung zu verweigern und darauf zu bestehen, dass das Konto gekündigt wird und ein neues eröffnet wird, was ja für A in diesem Falle einen erheblichen Mehraufwand hätte (z.B. Angaben des Kontonr.wechsels an alle Geschäftspartner... usw.).
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Frage von Mathew ist leider nicht beantwortet.

Meine Vermutung: Das Konto lief vorher auf die BGB-Gesellschaft A & B und soll künftig auf den Einzelkaufmann A lauten.

Diese Kontoumschreibung ist typischerweise nach Geldwäschegesetz unzulässig.

Ander wäre es, wenn das Konto auf die "Meier & Müller GmbH" lauten würde und Herr Meier seine Anteile an der GmbH an Herrn Müller verkauft und der neue Alleineigentümer nun in "Müller GmbH" umfirmiert. Dass mag von außen ähnlich aussehen, ist aber etwas anderes, da der Kontoinhaber der gleiche bleibt.
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Ubi84
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Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Meine Vermutung: Das Konto lief vorher auf die BGB-Gesellschaft A & B und soll künftig auf den Einzelkaufmann A lauten.

Diese Kontoumschreibung ist typischerweise nach Geldwäschegesetz unzulässig.


Ok, klingt einleuchtend. In welchem § steht das denn?
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Methew
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das steht im GWG: http://bundesrecht.juris.de/gwg_2008/inhalts_bersicht.html

m.E. nach §3 und folgende: http://bundesrecht.juris.de/gwg_2008/__3.html
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