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Verfasst am: 30.01.09, 18:00 Titel: EIgentümer aus Erbengemeinschaft auszahlen. Wie vorgehen?
Hallo!
Folgende Situation könnte bestehen:
Ein Haus gehört einer Person zu 50 % und die anderen 50% gehören einer 5-köpfigen Erbengemeinschaft. Ein Erbe möchte sich gerne auszahlen lassen vom Eigentümer, dem 50% gehören. Es soll eine friedliche Einigung werden, keine Teilungsversteigerung. Er möchte also den Anteil (10%) ausgezahlt bekommen und dann aus den Grundbuch gelöscht werden.Wie geht man da vor? Muss das ein Kaufvertrag beim Notar aufgesetzt werden oder reicht ein vorsprechen beim Grundbuchamt?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 30.01.09, 18:15 Titel:
Ein einzelnes Mitglied einer Erbengemeinschaft iat nicht befugt, über "seinen" Anteil an einem zum Nachlass gehörenden Miteigentumsanteil an einem Grundstücks zu verfügen. Über Gegenständen, die zum Nachlass gehören, können nur alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft gemeinsam verfügen.
Der andere Miteigentümer des Grundstücks müsste sich mit allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft über den Kauf des der Erbengemeinschaft zustehenden Miteigentumsanteil einigen.
Es ist also nicht möglich den 10 % Anteil an denjenigen zu verkaufen, der die 50 % hat.?
Weil der mit den 50 % möchte das Haus gerne behalten. Um alle auszuzahlen fehlt ihm allerdings das Geld. Bei Versteigerung würden alle leer ausgehen, da dann die Bank das meiste kassieren wird.
Von der Erbengemeinschaft auszahlen geht auch nicht, da 2 von denen noch im Kindergartenalter sind.
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