Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 30.01.09, 06:06 Titel: Schöpfungshöhe bei Web-Themes
Hallo,
mich würde interessieren wie die Schöpfungshöhe bei Themes für z.B. Content Managment Systemen oder Blog-Systemen zu sehen ist. Bei den verwendeten Fotos ist mir das völlig klar, aber wie ist es mit Elementen die lediglich einen Farbverlauf beinhalten und dem Quellcode?
Und in wie weit muss man das Theme verändern um die nötige schöpferische Höhe zu erreichen um ggf. vorhandene Copyright-Hinweise entfernen zu dürfen?
Bildet die schlichte Komposition von Farbverläufen, ein paar Zeilen HTML- und CSS-Code überhaupt Anlass für einen Schutz? Interessant ist das für mich auch, wie sich das im EU-Recht verhält.
Verfasst am: 30.01.09, 08:22 Titel: Re: Schöpfungshöhe bei Web-Themes
Tears_of_Hate hat folgendes geschrieben::
Bei den verwendeten Fotos ist mir das völlig klar,
Eben, bei Lichtbildern gibt es auch keine Schöpfungshöhe, die sind grundsätzlich geschützt.
Tears_of_Hate hat folgendes geschrieben::
Und in wie weit muss man das Theme verändern um die nötige schöpferische Höhe zu erreichen um ggf. vorhandene Copyright-Hinweise entfernen zu dürfen?
Den Copyright-Hinweis können Sie jederzeit entfernen, da das deutsche Recht kein Copyright kennt. Dafür haben wir das Urheberrechtsgesetz und das greift automatisch bei Erreichen der Schöpfungshöhe. Wird diese nicht erreicht, ist auch nichts geschützt - außer: siehe oben.
Tears_of_Hate hat folgendes geschrieben::
Bildet die schlichte Komposition von Farbverläufen, ein paar Zeilen HTML- und CSS-Code überhaupt Anlass für einen Schutz? .
M. E. nein.
Aber das ist das schöne an der Schöpfungshöhe, dass diese im Streitfall immer von einem Richter beurteilt werden muss. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Wie es im europäischen Recht aussieht, keine Ahnung, aber wenn ich mich nicht irre, haben das OLG Hamm und Frankfurt schon entschieden, daß es für solche Sachen keinen urheberrechtlichen Schutz gibt. _________________ Geist ist Geil!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 30.01.09, 13:00 Titel: Re: Schöpfungshöhe bei Web-Themes
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Den Copyright-Hinweis können Sie jederzeit entfernen, da das deutsche Recht kein Copyright kennt.
§13 UrhG sagt aber etwas anderes.
Wenn die Schöpfungshöhe erreicht ist, kann der Urheber festlegen, daß sein "Copyright"-Hinweis nicht entfernt werden darf.
§13 UrhG:
"Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Dann hatte ich etwas falsch verstanden.
Ich war der Meinung es ging hier um einen Copyright-Hinweis an einem eigenen Werk.
Das man die Kennzeichnung an fremden Werken nicht entfernen darf - logisch.
Wobei aber m. E. auch hier die Schöpfungshöhe erreicht sein muss.
Wird sie nicht erreicht, kann m. M. n. auch ein Copyright-Hinweis entfernt werden, da das Urheberrecht nicht greifen würde. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.