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Ansprechpartner: Domain- oder Shopinhaber?

 
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MasterB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 21:41    Titel: Ansprechpartner: Domain- oder Shopinhaber? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:
A betreibt eine Internetseite und B betreibt einen Internetshop. Nun geht A mit B eine Geschäftsbeziehung ein und möchte Waren von B verkaufen.
Dazu hat A die Seite exampleA.org eingerichtet auf dem Server von A. Der Shop von B läuft auf dem Server von B. Nun gibt es verschiedene Methoden wie man von exampleA.org auf den shop von B kommen kann. Einfache Weiterleitung möchte A aber nicht, da A möchte, dass sich die Nutzer die Domain exampleA.org einprägen und nicht die Shopurl von B. Er möchte aber auch nicht die Domain exampleA.org an B übergeben. Denn sollte es mal zum Bruch der Geschäftsbeziehungen kommen steht A ohne seine Domain da.
Nun gibt es die (technische) Möglichkeit eine CNAME Records. Dadurch zeigen Zugriffe auf exampleA.org direkt auf den Shop von B auf dem Server von B. Es handelt sich nicht um eine Weiterleitung.
Internetshops werden öfters mal abgemahnt. Ob gerechtfertigt oder nicht sei egal. Jetzt die große Frage: An wen ist diese Abmahnung gerichtet?
-Im Impressum und AGB steht B
-Bei Denic als Domaininhaber eingetragen ist A

Ich hoffe ich habe den Sachverhalt einigermaßen klar dargestellt sonst bitte nachfragen.

Danke für die Beantwortung!

MB
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat

In der Situation können wohl beide (ggfs. erfolgreich) abgemahnt werden.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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