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wenn sich eine Unfallversicherung um 5%erhöht, ist dann eine außerordentliche Kündigung möglich?
Was steht dazu in den Versicherungsbedingungen? Und warum wurde erhöht? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
evtl. ist Vertraglich eine Dynamik vereinbart. Wenn sich Leistung und Preis um 5% erhöhen ,ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich. Erhöht sich nur der Preis, ist eine ausseordentliche Kündigung möglich.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 31.01.09, 15:25 Titel:
Hilfesuchender01 hat folgendes geschrieben::
Diese kann man aber widerufen inerhalb 6 Wochen.
Damit dürfte die ursprüngliche Frage doch geklärt sein, oder? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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