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Verfasst am: 29.01.09, 22:57 Titel: Geparkter Roller wurde angefahren
Hallo,
Ich absolviere momentan ein 2-Wöchiges Praktikum.
Wie jeden Tag bin ich auch heute mit meinem Roller zur Arbeit gekommen und habe ihn hinter dem Laden geparkt. Im laufe des Tages ist mir jemand aus der Nachbarschaft beim Rüclwärts fahren gegen meinen Roller gefahren(während meiner abwesenheit). Dabei sind folgende Schäden entstanden:
- 2 kleine Halterungen sind von einem Verkleidungsteil abgebrochen
- Kratzer an verschiedenen Stellen (allerdings sind schon vorher Kratzer vorhanden gewesen!)
- eine Art Stecker(den ich noch nicht zuordnen konnte) ist abgegangen/abgebrochen
Muss der Nachber(bzw. seine Versicherung) den kompleten Schaden übernehmen?
Werden die beschädigten Verkleidungsteile repariert oder ersetzt?
Kann ich mir den Wert des verursachten Schadens in Geld auszahlen lassen?
Mein Roller hat keine Betriebserlaubniss(Drossel unerlaubt ausgebaut). Das müsste doch unerheblich sein, da ich den Roller zum Zeitpunkt des Unfalls nicht im Straßenverkehr benutzt habe oder?
Verfasst am: 30.01.09, 06:48 Titel: Re: Geparkter Roller wurde angefahren
Hallo,
stefan92 hat folgendes geschrieben::
Muss der Nachber(bzw. seine Versicherung) den kompleten Schaden übernehmen?
Ja. Schließlich hat er den Schaden allein verursacht.
stefan92 hat folgendes geschrieben::
Werden die beschädigten Verkleidungsteile repariert oder ersetzt?
Das müsste im Zweifel ein Gutachter entscheiden. Bei einem geringen Schadensbetrag, wie er mir hier vorzuliegen scheint, wird die gegnerische Versicherung jedoch in der Regel auf den Einsatz eines teuren Gutachters verzichten und den Schaden anhand eines Kostenvoranschlages einer Werkstatt ersetzen.
stefan92 hat folgendes geschrieben::
Kann ich mir den Wert des verursachten Schadens in Geld auszahlen lassen?
Ja. Dann aber wird keine Mehrwertsteuer erstattet (weil ja auch keine angefallen ist).
stefan92 hat folgendes geschrieben::
Mein Roller hat keine Betriebserlaubniss(Drossel unerlaubt ausgebaut). Das müsste doch unerheblich sein, da ich den Roller zum Zeitpunkt des Unfalls nicht im Straßenverkehr benutzt habe oder?
Das ist bei einem stehenden Roller für die Schadensregulierung tatsächlich unerheblich. Auch ein Roller ohne Betriebserlaubnis hat einen Wert. Und wenn an diesem ein Schaden entsteht, muss er ersetzt werden.
Anders wäre dies evtl., wenn ein Unfall mit dem fahrenden Roller passiert wäre. Dann könnte die gegnerische Versicherung mit Hinweis auf die fehlende Betriebserlaubnis durchaus auch eine Mitschuld konstruieren - sofern der Unfall auf der zu dem Erlöschen der Betriebserlaubnis führenden Veränderung beruht haben kann.
Hinweis: Sollte der Roller durch die Veränderung in eine andere Fahrerlaubnisklasse gefallen sein, für die Sie keine Fahrerlaubnis besitzen, begehen Sie beim Fahren mit diesem Roller eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis)!
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