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Verfasst am: 30.01.09, 13:59 Titel: Kann Übergabetermin nicht einhalten
Hallo,
ich ziehe in wenigen Tagen aus meiner Wohnung aus und kann diese nicht fristgerecht zum Übergabetermin in ordnungsgemäßem Zustand übergeben.
Ich habe daher die Hausverwaltung darum gebeten, den Übergabetermin um drei Tage zu verschieben. Ursprünglicher Übergabetag wäre ein Samstag gewesen. Nach meiner Information wäre in diesem Fall die Übergabe am nächsten Werktag, also am Montag noch fristgerecht (BGB § 193).
Meine Fragen:
a.) Könnte mich die Hausverwaltung zwingen, die Wohnung trotzdem am Samstag zu übergeben?
b.) Wie hoch wäre die Entschädigungszahlung für verspätete Wohnungsübergabe seitens der Hausverwaltung in etwa (Prozent der Monatsmiete?) anzusetzen? (Die Wohnung wird nach meiner Info nicht unmittelbar danach vom neuen Mieter bezogen).
Sie haben schon den richtigen § (193 BGB) zitiert. Wenn Sie die Wohnung am Montag zurückgeben, ist auch eine Entschädigung für verspätete Rückgabe auszuschließen.
Danke für die schnelle Antwort.
Ein kleines Problem besteht noch in der Erreichbarkeit der Hausverwaltung.
Auf deren Briefkopf steht nur eine Handy-Nr., bei Anruf springt eine Mailbox an, auf der ich eine Nachricht hinterlassen habe.
Ein Büro gibt es nicht, nur eine Privatadresse. Mir ist bekannt, dass die Hausverwaltung nur ein Wohnhaus verwaltet und auch nur eine Mitarbeiterin hat (Freundin der Hauseigentümerin). Sollte ich die Hausverwaltung nicht erreichen können, gehe ich davon aus, dass ich richtig handele, wenn ich die Hausverwalterin notfalls erst bei ihrem Erscheinen zum Übergabtermin darüber informiere, dass dieser verschoben ist.
Ich will Ärger möglichst vermeiden.
p.s.: die verwalterin klingelte eben hier stinksauer und wurde etwas ausfallend.
§ 193 hat aber gewirkt
kann ja verstehen, dass sie verärgert ist, aber man sollte doch die form wahren.
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