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recht.de :: Thema anzeigen - [EILT] Kündigung des AN - Resturlaub?
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[EILT] Kündigung des AN - Resturlaub?

 
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Dievonda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 18:24    Titel: [EILT] Kündigung des AN - Resturlaub? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende Sachlage:

Der AN hat noch 11 Urlaubstage vom Vorjahr. Dieser Urlaub wurde zweimal beantragt seitens des AN.
Beim ersten Mal nicht genehmigt: "Urlaubssperre aus wichtigem Grund".
Beim zweiten Mal wurde er genehmigt, jedoch 2 Wochen vor Urlaubsantritt wieder aus "wichtigem Grund" seitens des AG verweigert.

Die Firma vollzieht eine Namensänderung und löst die "alte" Firma komplett auf.

Was passiert mit dem Resturlaub? Wie wäre wohl die Rechtslage?

(Bitte um schnelle Antworten. Vielen Dank.)
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Firma vollzieht eine Namensänderung und löst die "alte" Firma komplett auf.
d.h. es kommt zu Änderungskündigungen?

Grüße
KurzDa
_________________
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Dievonda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man das so nennt, ja.
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der einfach Satz: "Löst auf" den sie da so hinwerfen Winken kann zu einer komplizierten Geschichte werden.

Das muss man schon genau klären anders kann man dazu wenig sagen:

Was hat man denn vom AG bekommen?

Ein Schreiben in dem steht Betriebsübergang oder Änderungskündigung?

Wenn Ä... was wurde denn genau geändert?

Bitte mal etwas näher erklären und nicht nur mit 2 Sätzen. Recht ist kompliziert und nicht mit 1 Satz erklärbar.

Bleibt man z.b. im selben Gebäude? Wechselt der Geschäftsführer usw. usw.

MfG
Matthias
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Dievonda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Schreiben steht "Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum ..."

"Hiermit kündigen wir den bestehenden Arbeitsvertrag, da der Geschäftsbetrieb zum ... eingestellt wird."

Dass es einen neuen Betrieb lediglich unter einem anderen Namen geben wird, habe ich nicht schriftlich. Die Geschäftsführung ändert sich zu 50% und ja, die Firma zieht in ein anderes Gebäude.

Vielen Dank schonmal!
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