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Verfasst am: 03.02.09, 18:24 Titel: [EILT] Kündigung des AN - Resturlaub?
Hallo,
folgende Sachlage:
Der AN hat noch 11 Urlaubstage vom Vorjahr. Dieser Urlaub wurde zweimal beantragt seitens des AN.
Beim ersten Mal nicht genehmigt: "Urlaubssperre aus wichtigem Grund".
Beim zweiten Mal wurde er genehmigt, jedoch 2 Wochen vor Urlaubsantritt wieder aus "wichtigem Grund" seitens des AG verweigert.
Die Firma vollzieht eine Namensänderung und löst die "alte" Firma komplett auf.
Was passiert mit dem Resturlaub? Wie wäre wohl die Rechtslage?
In dem Schreiben steht "Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum ..."
"Hiermit kündigen wir den bestehenden Arbeitsvertrag, da der Geschäftsbetrieb zum ... eingestellt wird."
Dass es einen neuen Betrieb lediglich unter einem anderen Namen geben wird, habe ich nicht schriftlich. Die Geschäftsführung ändert sich zu 50% und ja, die Firma zieht in ein anderes Gebäude.
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