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Verfasst am: 22.01.09, 13:57 Titel: Ich muss 4 oder mehr jahre warte!
Eine Hallo an alle hier !
Ich bin Marcia wohn an bodensee! bin 37 jung und ich bin brasilianerin !
ich habe 2 kinder in alter von 7-16
Ich habe meine verlobter und wir mochtet heiraten in august ! ich bin jetz gekomm von amtgericht weill mein ex mochtet die aufehntalsrecht für ihn die jungendammt sagt das ist das bester für mein sohn wenn ich hier bleiben ich darf heiraten aber nicht weg sihen von hier so hat die gericht entscheidet , ich habe die aufehtalts recht bekomm aber wenn ich mit mein mann leben ( heiraten) meine sohn bleibt mit mein mann! ist das normal? wir würde wohnen 700km weg von hier (aber) wenn ich gewärleisten das mein sohn jeden 14 tag papa sehn ist doch in ornung oder nicht? bis hier hat meine ex immer alle 14 tag..und auserden wir sind zu driter ich ihre schwester und mein sohn ..hier hat er nur papa und oma und onkel die 3 muss arbeiten!
die richter sagt gemeisamm sorgerecht aber wenn ich weg sihen ist mein sohn weg!
Ich kamm nur heulen..ich kann aber auch vertehen das papa ihr sohn sehn will das ist auch kein problem!
ich muss dann warte bis unser sohn 12-14 ist damit wir heiraten..aus beruflisches grund kann mein verlobter nicht hier gekomm!
Danke
Sehr schwer diesen Text zu verstehen, aber ich denke ich weiss um was es sich in etwa dreht...
Der Sohn lebt momentan beim Vater?
Mit welcher Begründung?
Eheliches Kind oder unehelich geboren, was heissen soll, ob der Sohn in der Ehe mit dem Vater geboren wurde?
Es wäre erstmal wichtig zu wissen, wo der Sohn den momentan lebt und wer das Sorgerecht hat für den Jungen!! _________________ Wer anderen eine Bartwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät!
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 23.01.09, 23:01 Titel:
Anscheinend wollte die Fragestellerin, die sich mit der deutschen Sprache schwer tut, folgenden Sachverhalt schildern:
Die Mutter zweier Kinder beabsichtigt, ihren Verlobten im August dieses Jahres zu heiraten und dann gemeinsam mit ihrem 7jährigen Sohn und ihrer 16jährigen Tochter an den Wohnort ihres Verlobten umzuziehen, der etwa 700 km von dem Ort entfernt ist, in dem sie und ihre Kinder derzeit leben.
Der Vater des 7jährigen Sohnes, dem das elterliche Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter zusteht, hat beim Familiengericht die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind beantragt, das derzeit der Mutter zusteht. Das Jugendamt hat darauf hingewiesen, dass es das Beste für das Kind wäre, wenn die Mutter nicht mit dem Kind an den Wohnort ihres Verlobten umziehen würde.
Das Familiengericht hat zwar dem Antrag des Vaters nicht entsprochen, hat aber deutlich gemacht, dass es anders entscheiden könnte, wenn die Mutter ihre Absicht, mit dem Sohn an den Wohnort ihres Verlobten umzuziehen, in die Tat umsetzen würde.
Die Mutter meint, es müsse doch genügen, wenn sie gewährleiste, dass das Kind – wie bisher – jedes zweite Wochenende bei seinem Vater verbringen könne. Es müsse auch berücksichtigt werden, dass ihr Sohn an dem neuen Wohnort mit seiner Mutter und seiner Schwester zusammen leben werde, an dem bisherigen Wohnort aber nur sein Vater, seine Großmutter und sein Onkel lebten, die alle berufstätig seien.
Wenn die Mutter nicht mit ihrem Sohn umziehen dürfe, könne sie ihren Verlobten nicht heiraten und nicht mit ihm zusammenleben, bis der Sohn 12 bis 14 Jahre alt sei, da ihr Verlobter aus beruflichen Gründen nicht zu ihr ziehen könne.
Die Fragestellerin möchte wissen, ob es richtig sei, dass ein Kind nicht mit seiner Mutter an den Ort umziehen dürfe, in dem der neue Ehemann seiner Mutter wohne.
Die Fragestellerin wird gebeten, die vorstehenden Ausführung zu korrigieren und zu ergänzen, wenn sie nicht dem entsprechen, was sie ausdrücken wollte.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 29.01.09, 19:30 Titel:
Das Familiengericht kann seine Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind ändern, wenn die Änderung der Entscheidung zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Wenn der Vater eines Kindes beim Familiengericht beantragt, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind zu übertragen, weil die Mutter, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind durch eine frühere Entscheidung des Familiengerichts übertragen worden ist, mit dem Kind an einen anderen Ort umziehen will, wird das Familiengericht prüfen, ob es dem Wohl des Kindes besser dient, wenn es mit seiner Mutter an einem anderen Ort in einer ihm fremden Umgebung lebt oder wenn es bei seinem Vater an seinem bisherigen Wohnort in einer ihm vertrauten Umgebung bleibt.
Bei seiner Entscheidung wird das Familiengericht alle maßgeblichen Umstände, vor allem die Lebensverhältnisse des Kindes, der Mutter und des Vaters sowie die Bindungen des Kindes an seine Eltern und andere Bezugspersonen berücksichtigen.
Es gibt derzeit nicht viele Gerichte die an diesem "komischen Modell" Gefallen finden. Es gibt derzeit auch Anwälte die, die Kinder wieder ihren Vätern zusprechen, obwohl sie die Kinder davor sex.miss. hatten!!!
Wir leben in Ba-Wü und dort dürfen Eltern sehr wohl alles, wie es scheint, aufgrund diesem komischen Modell!! _________________ Wer anderen eine Bartwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät!
Ich hoffe mit Schei*** meinen Sie nicht das, was Franz Königs geschrieben hat bzw. ihn persönlich!?
Welches Modell meinen Sie?!
Nur zur Klarstellung: Anwälte "sprechen" keinem Kinder zu oder ähnliches. >Dies liegt allein in der Entscheidungsbefugnis des Familiengerichtes!
Auch in Baden-Württemberg dürfen Eltern nicht alles. Dass es im Einzelfall nicht zufriedenstellende Entscheidungen gibt, das ist wohl so. Aber einen berechtigten Grund für eine derart pauschalierende Aussage kann ich nicht erkennen. _________________ Gruß
Peter H.
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