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ich hab dann auch mal ein Frage zu einer Rechtslage im Mietrecht.
Und zwar geht es um folgendes. Mieter M war mit der Tochter des Vermieters zusammen. Nachdem Mieter M diese verließ bekam er eine Eigenbedarfskündigung, dass angeblich der Sohn in die Wohnung einziehen will. Mieter M weiß aber um die Familienverhältnisse bescheid und dass der Sohn erst ein halbes Jahr vorher eine Wohnung auf dem 2. Grundstück der Familie bezogen hat. Ebenso hat er von der Tochter des Vermieters gehört, dass dieser wohl schon einen neuen Mieter für die Wohnung hat. Der Vermieter hat dem Mieter angeboten innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist auch vorzeitig ausziehen zu können, da ja angeblich der Sohn dort seinen ersten Hausstand aufbauen will. Mieter M zog daraufhin nach 2 Monaten aus. Der Vermieter hat gesagt er werde 50€ für eine "Endreinigung" von der Kaution einbehalten. Eine Nebenkostenabrechnung hat Mieter M auch noch nie vom Vermieter erhalten. Nach weiteren 2 Monaten hat Mieter M weder seine Kaution zurückbekommen noch ist jemand in die Wohnung eingezogen. Wie lange muss Mieter M warten bis er seine Kaution zurückerhalten kann und wie lange hätte der Sohn Zeit die Wohnung zu beziehen?
Hat M überhaupt einen Mietvertrag mit V abgeschlossen oder nur aufgrund seines Verhältnisses mit der Tochter dort gewohnt? Die Nebenkostenabrechnung kann erst nach Ende der Rechnungsperiode (Kalenderjahr) erstellt werden und kommt vielleicht noch. Wenn bisher nie Nebenkosten abgerechnet worden sind, hat die vielleicht die verlassene Tochter gezahlt oder der V hat diese Kosten nicht vollständig auf Kind und Lebensgefährten umgelegt und selbst getragen. Potentiell immer anfallende Renovierungskosten nur mit einer "Endreinigungspauschale" in Höhe von 50 € abzurechnen finde ich großzügig. Den "vorgeschobenen" Eigenbedarf muss M erst mal nachweisen.
Der Mieter M hat einen ordnungsgemäßen Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen, allerdings alleine und nicht mit der Tochter des Vermieters zusammen, da er eine eigene Wohnung ohne die Tochter bewohnte. Eine Nebenkostenabrechnung hat M auch noch nie vom Vermieter erhalten, auch nicht für das vorherige Kalenderjahr. Dass die Tochter die Nebenkosten bezahlt hat kann M ausschließen und da M die Wohnung nicht regelmäßig genutzt hat geht er davon aus, dass die Nebenkosten deutlich niedriger sind als die tatsächlich bezahlten und der Vermieter deswegen keine Nebenkostenabrechnung gemacht hat. Der Mieter M hat bei Auszug renoviert. Die Mängel mit denen V die "Endreinigung" begründet waren schon bei Einzug vorhanden. M vermutet anhand der Sachlage dass der Eigenbedarf vorgeschoben ist kann es allerdings nicht nachweisen bevor kein neuer Mieter einzieht, deswegen würde er gern wissen ob es eine Frist gibt in der der Sohn des Vermieters einziehen muss, damit es als Eigenbedarf zählt.
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