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Verfasst am: 30.01.09, 13:45 Titel: Wer zahlt die Anwaltsrechnung ?
Der Kindsvater wurde vom Anwalt seiner Exfrau angeschrieben. Dieser fordert 500 EUR Unterhalt pro Kind.
Die Einkommensverhältnisse wurden nun dargelegt und alles genau beantwortet.
Wie ist die Rechtslage hinsichtlich der Kostennote des Anwaltes? Zahlt die Rechnung immer der Auftraggeber, also in diesem Fall die Mandantin des Anwaltes, sprich Exgattin oder kann diese bewirken, dass der Kindsvater die Anwaltskosten übernehmen muss?
...naja, der Anwalt wurde hierzu überhaupt noch nicht gefragt. Der Kindsvater rechnet mit einer Rechnung.
Ich bin jedoch der Meinung, dass der Auftraggeber zahlen muss. Sprich die eigentliche Mandantin des Anwalts. Warum soll der Kindsvater die Rechnung bezahlen wenn er bisher immer seinen Unterhaltszahlungen nachgekommen ist und sie lediglich nicht einsieht, dass er wirklich nicht so viel verdient wie sie es gerne hätte...
Ganz allgemein gilt auch bei Anwälten, dass derjenige die Musik bezahlt, der sie bestellt. Es sei denn es läge ein Anspruch auf Erstattung der RA-Kosten vor. Den sehe ich in diesem Fall allerdings (noch) nicht.
Meint,
die Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood
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