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Verfasst am: 04.02.09, 14:49 Titel: Entfernungspauschale / Fahrten mit dem ÖPNV
Hallo,
bitte bringt mich doch mal up to date bezüglich des Urteils vom BVerfG vom 09.12.08:
Darf man für 2007 für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nun wieder die tatsächlichen Kosten für Bus/Bahn/Taxi geltend machen, wenn diese Kosten höher sind als die Pendlerpauschale? Oder sind die Aufwendungen für Fahrten mit dem ÖPNV mit der Pendlerpauschale (ab dem 1. km) abgegolten?
Nur bei behinderten Arbeitnehmern mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen „G“ können die tatsächlich höheren Aufwendungen geltend gemacht werden.
Gruß _________________ Bitte nicht füttern: Bissig ohne Ende
[quote="lissy"]Cool, Moni, danke, du funktionierst ja wie ein Automat. Frage einwerfen --> Automat spuckt Antwort aus.
[/quote]
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