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Forderung der [Verkehrsbetrieb]

 
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Lukas81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 15:27    Titel: Forderung der [Verkehrsbetrieb] Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann, denn in Sachen Rechtsfragen bin ich leider bisher (oder zum Glück) noch unerfahren.

Ich wohne in Berlin und bekam Anfang 2008 ein Inkassoschreiben von einer Rechtsanwaltskanzlei - im Auftrag der [Verkehrsbetrieb], also, ein Inkassoverfahren.

In dem Schreiben stand, dass ich am 20.09.2006 angeblich schwarzgefahren bin. Ich habe auf dieses Schreiben nicht reagiert, da ich bis dato erstens kein Schreiben von dem [Verkehrsbetrieb] bekommen habe und zweitens mir sehr sicher bin, dass ich damals nicht schwarzgefahren bzw. erwischt worden bin.

Daraufhin kam ein weiteres Schreiben, worauf ich dann geantwortet habe und Stellung bezogen habe, dass dies ein Irrtum sein muss und ich bitte Beweise dafür haben möchte.

Daraufhin kam 08.10.08 ein Schreiben, in dem stand, dass ich an besagtem Datum "erwischt" wurde und folgende Angaben den Kontrolleuren gemacht habe:
Mein Name - der richtig war
Und meine Anschrift - und da lag der Fehler, denn es war die Adresse, in der ich erst im März 2007 gezogen bin.
Wie kann ich also im September 2006 angegeben haben, dass ich bereits dort wohne? Hellsehen kann ich dann leider doch nicht.
Das ich erst im März dort eingezogen bin und im September 2006 ganz woanders gewohnt habe, kann ich natürlich auch dank der Mietverträge beweisen.
Dies teilte ich den Rechtsanwlten auch mit, womit dann auch endlich Ruhe mit den Briefen war, bis, ja bis vorgestern, wo ein Schreiben kam, in dem stand, dass der Verkehrsbetrieb weiterhin auf den Tatbestand besteht und ich die Zahlung, inzwischen 120 Euro (dank Mahngebühren), begleichen soll, andernfalls wird das Einzugsverfahren dortgesetzt.

Da ich keinen Anwalt besitze, weiß ich nun nicht, was ich tun soll.
Und daher hoffe ich natürlich, dass Ihr mir helfen könnt und mir sagen könnt, was ich jetzt tun soll.
Wenn ich nicht reagiere, werden sie mir immer weiter schreiben und die Mahngebühr wird wahrscheinlich bald bei 300 Euro sein.
Da ich aber dank den Mietverträgen beweisen kann, dass ich im September nicht in der Straße gewohnt habe und auch noch nicht vorhersehen konnte, dass ich ein halbes Jahr dort wohnen werde, sehe ich mich natürlich im Recht.

Danke schon mal und Liebe Grüße

Lukas


Zuletzt bearbeitet von Lukas81 am 30.01.09, 16:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Übernehmen Kontrolleure Adressdaten nicht nur vom Personalausweis? Und wenn man den nicht dabei hat, erfolgt dann nicht eine Personalienfeststellung durch die Polizei?

Grüße
KurzDa
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Lukas81, bitte editieren Sie alle Firmen- und Anwaltsnamen aus Ihrem Beitrag. Danke.

Zitat:
Liebes FDR-Mitglied,

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Lukas81
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Anmeldungsdatum: 30.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Die Namen habe ich geändert.

Wenn man den Ausweis nicht dabei hat, werden die Angaben eigentlich überprüft, genau.
Da kann doch also irgendetwas nicht stimmen.
Hätte ich diese Angaben also gemacht, so, wie es mir unterstellt wird, hätte die Polizei merken müssen, dass ich ganz woanders wohne.
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Bernd S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mich in einer solchen Situation direkt an die Verkehrsbetriebe wenden, den Sachverhalt kurz schildern und anfragen, ob sie mit dieser Kanzlei zusammen arbeiten. (Gibt es diese überhaupt?)
Vielleicht ist das nur eine Masche von irgendwelchen Betrügern.

Das Eintippen des Kanzlei-Namens in eine Suchmaschine ist manchmal auch sehr aufschlussreich, aber die Kontaktaufnahme mit dem "Auftraggeber" scheint mir zuverlässiger zu sein.
Gruß
Bernd
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