Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 30.01.09, 15:27 Titel: Forderung der [Verkehrsbetrieb]
Hallo,
ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann, denn in Sachen Rechtsfragen bin ich leider bisher (oder zum Glück) noch unerfahren.
Ich wohne in Berlin und bekam Anfang 2008 ein Inkassoschreiben von einer Rechtsanwaltskanzlei - im Auftrag der [Verkehrsbetrieb], also, ein Inkassoverfahren.
In dem Schreiben stand, dass ich am 20.09.2006 angeblich schwarzgefahren bin. Ich habe auf dieses Schreiben nicht reagiert, da ich bis dato erstens kein Schreiben von dem [Verkehrsbetrieb] bekommen habe und zweitens mir sehr sicher bin, dass ich damals nicht schwarzgefahren bzw. erwischt worden bin.
Daraufhin kam ein weiteres Schreiben, worauf ich dann geantwortet habe und Stellung bezogen habe, dass dies ein Irrtum sein muss und ich bitte Beweise dafür haben möchte.
Daraufhin kam 08.10.08 ein Schreiben, in dem stand, dass ich an besagtem Datum "erwischt" wurde und folgende Angaben den Kontrolleuren gemacht habe:
Mein Name - der richtig war
Und meine Anschrift - und da lag der Fehler, denn es war die Adresse, in der ich erst im März 2007 gezogen bin.
Wie kann ich also im September 2006 angegeben haben, dass ich bereits dort wohne? Hellsehen kann ich dann leider doch nicht.
Das ich erst im März dort eingezogen bin und im September 2006 ganz woanders gewohnt habe, kann ich natürlich auch dank der Mietverträge beweisen.
Dies teilte ich den Rechtsanwlten auch mit, womit dann auch endlich Ruhe mit den Briefen war, bis, ja bis vorgestern, wo ein Schreiben kam, in dem stand, dass der Verkehrsbetrieb weiterhin auf den Tatbestand besteht und ich die Zahlung, inzwischen 120 Euro (dank Mahngebühren), begleichen soll, andernfalls wird das Einzugsverfahren dortgesetzt.
Da ich keinen Anwalt besitze, weiß ich nun nicht, was ich tun soll.
Und daher hoffe ich natürlich, dass Ihr mir helfen könnt und mir sagen könnt, was ich jetzt tun soll.
Wenn ich nicht reagiere, werden sie mir immer weiter schreiben und die Mahngebühr wird wahrscheinlich bald bei 300 Euro sein.
Da ich aber dank den Mietverträgen beweisen kann, dass ich im September nicht in der Straße gewohnt habe und auch noch nicht vorhersehen konnte, dass ich ein halbes Jahr dort wohnen werde, sehe ich mich natürlich im Recht.
Danke schon mal und Liebe Grüße
Lukas
Zuletzt bearbeitet von Lukas81 am 30.01.09, 16:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
Verfasst am: 30.01.09, 15:51 Titel:
Übernehmen Kontrolleure Adressdaten nicht nur vom Personalausweis? Und wenn man den nicht dabei hat, erfolgt dann nicht eine Personalienfeststellung durch die Polizei?
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 30.01.09, 16:11 Titel:
Lieber Lukas81, bitte editieren Sie alle Firmen- und Anwaltsnamen aus Ihrem Beitrag. Danke.
Zitat:
Liebes FDR-Mitglied,
bitte beachten Sie Folgendes:
Verwendung von Namen
Jede öffentliche Aussage zu einer Person / Produkt / Firma usw. kann einer Person bzw. einem kommerziellen Anbieter nicht passen und als geschäfts- oder rufschädigend interpretiert werden oder Rechte Dritter verletzen. Da das FDR für solche meist anonymen Aussagen seiner Mitglieder haftbar gemacht werden kann, sind Beiträge mit Nennung von
Namen von Personen
Namen von Produkten, Waren, Erzeugnissen aller Art
Namen von Firmen
generell nicht erwünscht. Schlimmer ist es noch, wenn solche Beiträge insbesondere negative Bewertungen enthalten. Diese Beiträge müssen gelöscht werden!
Namens-Abwandlungen, die einen leichten und eindeutigen Rückschluß auf den eigentlichen Klarnamen zulassen, sind ebenso unerwünscht.
Hilfen / So geht es:
Schildern Sie den Sachverhalt bzw. die Fragestellung allgemein ohne Namensnennungen!
Bitte beachten Sie dies bei jedem weiteren Beitrag. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Beiträge, die das ignorieren, editiert, gesperrt oder sogar ganz gelöscht werden. Diese Maßnahmen dienen nur dem Schutz des FDR und unserer Nutzerschaft.
Wenn man den Ausweis nicht dabei hat, werden die Angaben eigentlich überprüft, genau.
Da kann doch also irgendetwas nicht stimmen.
Hätte ich diese Angaben also gemacht, so, wie es mir unterstellt wird, hätte die Polizei merken müssen, dass ich ganz woanders wohne.
Ich würde mich in einer solchen Situation direkt an die Verkehrsbetriebe wenden, den Sachverhalt kurz schildern und anfragen, ob sie mit dieser Kanzlei zusammen arbeiten. (Gibt es diese überhaupt?)
Vielleicht ist das nur eine Masche von irgendwelchen Betrügern.
Das Eintippen des Kanzlei-Namens in eine Suchmaschine ist manchmal auch sehr aufschlussreich, aber die Kontaktaufnahme mit dem "Auftraggeber" scheint mir zuverlässiger zu sein.
Gruß
Bernd
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.