Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - EIgentümer aus Erbengemeinschaft auszahlen. Wie vorgehen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

EIgentümer aus Erbengemeinschaft auszahlen. Wie vorgehen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
TheRealBuergy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 18:00    Titel: EIgentümer aus Erbengemeinschaft auszahlen. Wie vorgehen? Antworten mit Zitat

Hallo!

Folgende Situation könnte bestehen:

Ein Haus gehört einer Person zu 50 % und die anderen 50% gehören einer 5-köpfigen Erbengemeinschaft. Ein Erbe möchte sich gerne auszahlen lassen vom Eigentümer, dem 50% gehören. Es soll eine friedliche Einigung werden, keine Teilungsversteigerung. Er möchte also den Anteil (10%) ausgezahlt bekommen und dann aus den Grundbuch gelöscht werden.Wie geht man da vor? Muss das ein Kaufvertrag beim Notar aufgesetzt werden oder reicht ein vorsprechen beim Grundbuchamt?

Danke für Eure Bemühungen

TRB
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ein einzelnes Mitglied einer Erbengemeinschaft iat nicht befugt, über "seinen" Anteil an einem zum Nachlass gehörenden Miteigentumsanteil an einem Grundstücks zu verfügen. Über Gegenständen, die zum Nachlass gehören, können nur alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft gemeinsam verfügen.

Der andere Miteigentümer des Grundstücks müsste sich mit allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft über den Kauf des der Erbengemeinschaft zustehenden Miteigentumsanteil einigen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
TheRealBuergy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist also nicht möglich den 10 % Anteil an denjenigen zu verkaufen, der die 50 % hat.?
Weil der mit den 50 % möchte das Haus gerne behalten. Um alle auszuzahlen fehlt ihm allerdings das Geld. Bei Versteigerung würden alle leer ausgehen, da dann die Bank das meiste kassieren wird.
Von der Erbengemeinschaft auszahlen geht auch nicht, da 2 von denen noch im Kindergartenalter sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Der Miterbe kann per notariellem Erbteilskauf- und Abtretungsvertrag seinen gesamten Erbteil (nicht nur den Anteil am Haus) übertragen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.