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Anmeldungsdatum: 20.07.2008 Beiträge: 3 Wohnort: Deutschland
Verfasst am: 30.01.09, 18:18 Titel: Bürgschaft
Hallo, liebes Recht
Sie ist schon lange von Ihm getrennt, sogar geschiesen Jetzt läßt sie sich wieder rumkriegen und bürgt für Ihn für ein Bankdarlehen. Ihr wird klar was sie tat und will zurück. Geht das? Was muß Sie tun ?
Zum Thema: Eine Bürgschaft ist erst einmal eine klare Sache die man nicht einfach so zurück nehmen kann.
Es gibt mehrere Wege aus einer Bürgschaft wieder heraus zu kommen.
1) Mit dem Bürgschaftsnehmer (also der Bank) zu reden. Oft lassen Banken gegen die Zahlung von Summe X eine Person aus der Bürgschaft oder gar kostenlos.
Dies ist jedoch eine reine Verhandlungssache auf die man keinen Rechtsanspruch hat, sondern nur der "gute Wille" der Bank zählt.
2) Die Bürgschaft ist anfechtbar / nichtig.
Beispiel: Sie hat 3 Kinder, kein Vermögen, lebt von Harz 4 und würde jetzt für einen Betrag über sagen wir einmal 2 Mio. Euro bürgen.
In diesem Fall ist ja offensichtlich das Sie für die Summe nicht aufkommen könnte, also anfechtbar da Sittenwiedrig (wobei war das wirklich Sittenwiedrig?)
oder 3) ebenfalls anfechtbar / nichtig:
Die Bürgschaft ist aus einer Notlage, Epressung etc. entstanden.
Beispiel: Er hat ihr gesagt: "du bürgst jetzt oder ich bring dich um" oder weiß der Teufel was...
Das wären so die 3 Möglichkeiten die mir auf die Schnelle einfallen. _________________ Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nurGeldvernichter (Bänker) bin...
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