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Bürgschaft

 
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eckmon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.07.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 18:18    Titel: Bürgschaft Antworten mit Zitat

Hallo, liebes Recht

Sie ist schon lange von Ihm getrennt, sogar geschiesen Jetzt läßt sie sich wieder rumkriegen und bürgt für Ihn für ein Bankdarlehen. Ihr wird klar was sie tat und will zurück. Geht das? Was muß Sie tun ?

Danke Verlegen
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Methew
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 20:04    Titel: Re: Bürgschaft Antworten mit Zitat

eckmon hat folgendes geschrieben::
geschiesen


jaja geschiesen ^^

Zum Thema: Eine Bürgschaft ist erst einmal eine klare Sache die man nicht einfach so zurück nehmen kann.

Es gibt mehrere Wege aus einer Bürgschaft wieder heraus zu kommen.

1) Mit dem Bürgschaftsnehmer (also der Bank) zu reden. Oft lassen Banken gegen die Zahlung von Summe X eine Person aus der Bürgschaft oder gar kostenlos.
Dies ist jedoch eine reine Verhandlungssache auf die man keinen Rechtsanspruch hat, sondern nur der "gute Wille" der Bank zählt.

2) Die Bürgschaft ist anfechtbar / nichtig.
Beispiel: Sie hat 3 Kinder, kein Vermögen, lebt von Harz 4 und würde jetzt für einen Betrag über sagen wir einmal 2 Mio. Euro bürgen.
In diesem Fall ist ja offensichtlich das Sie für die Summe nicht aufkommen könnte, also anfechtbar da Sittenwiedrig (wobei war das wirklich Sittenwiedrig?)


oder 3) ebenfalls anfechtbar / nichtig:

Die Bürgschaft ist aus einer Notlage, Epressung etc. entstanden.
Beispiel: Er hat ihr gesagt: "du bürgst jetzt oder ich bring dich um" oder weiß der Teufel was...

Das wären so die 3 Möglichkeiten die mir auf die Schnelle einfallen.
_________________
Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nur Geldvernichter (Bänker) bin...
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