Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schwerbehinderung ( hier Diabetes) angeben
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schwerbehinderung ( hier Diabetes) angeben
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Rita W
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 17:44    Titel: Schwerbehinderung ( hier Diabetes) angeben Antworten mit Zitat

Guten Abend zusammen,

ich hätte eine Frage die bei mir bzw. meiner Tochter (heute 6) erst in ein paar Jahren auftreten wird. Allerdings habe ich zur Zeit regen Austausch mit einer Freundin von mir die selbst Diabetes hat.

Also...

meine Frage wäre muss meine Tochter später bei einem Vorstellungsgespräch ihren Diabetes angeben???? Oder gehören Fragen zur Gesundheit zu den Fragen die nicht zulässig sind wie z.b. sind sie schwanger, wollen sie mal Kinder haben???

Meine Freundin meinte sie muss es später angeben bei ihr wäre es so gewesen. Und als sie dann den Diabetes erwähnte (kurz vor Unterschriftsleistung des Vertrages) hat sie die Stelle nicht bekommen. Muss dazu sagen dies ist aber auch schon über 15 Jahre her.

Bin da ein wenig verunsichert. Im Net hab ich immer wieder nur gefunden das man es nicht angegeben muß. Ob die Quellen allerdings so zuverlässig sind weis ich nicht. Darum meine Frage hier.

Ich danke schon mal im Voraus für eure Antworten

lg Rita
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wood-designer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 742
Wohnort: im Norden

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Zitat:
Ob die Quellen allerdings so zuverlässig sind weis ich nicht. Darum meine Frage hier.


Ob ich zuverlässig bin, weiss ich auch nicht, aber ich antworte mal trotzdem.

Wenn der zukünftige Job trotz Diabetis zuverlässig und ohne Einschränkungen ausgeübt werden kann, so muss diese Krankheit nicht bei der Bewerbung oder dem Vorstellungsgespräch erwähnt werden.

Wie das in ca.12 Jahren aussehen wird, kann ich aber nicht mal vermuten. Also frag dann bitte noch mal nach Auf den Arm nehmen
_________________
Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren!
Helmut Schmidt 2007
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Rita W
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke dir für deine Antwort

ja wie es in ca. 12 Jahren aussehen wird weis wohl niemand

aber aktuell das würd mich interessieren, weil meine Freundin damals den Job auf Grund des Schwerbehindertenausweises und des Diabetes nicht bekam

Sie hatte es damals angegeben weil alle "Welt" sie verrückt gemacht hat.

Es gibt Ärzte die selbst Diabetes haben und ihren Beruf ausüben.

Ich mache mir einfach Gedanken um die Zukunft meines Kindes. Ich weis... hat man mir vor drei Jahren schon im Krankenhaus gesagt, ich bin zu schnell, möchte Sachen wissen, die noch nicht akut sind,

aber... ich möchte vorbereitet sein auf das was evtl. kommen mag
bzw. mich auf dem laufenden halten wie es zur Zeit in der Rechtsprechung mit dieser Fragestellung aussieht
ob Arbeitgeber dies überhaupt fragen dürfen

Ich mache mir einfach sorgen um mein Kind.

lg Rita
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?p=766342
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Rita W
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke dir für den Link hier im Forum

werd mir das in aller Ruhe durchlesen

,
lg Rita
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Rita W hat folgendes geschrieben::


aber das was ich bisher gelesen hab.... bedeutet das der Arbeitgeber darf also diese Frage stellen und man sollte sie wahrheitsgemäß beantworten ???? Auch wenn die Wahrheit zu einer in meinen Augen Diskriminierung führt ?????


Nein, sondern genau das Gegenteil.

Wer bei einer Schwerbehinderung dies im Bewerbungsgespräch mitteilt, schießt sich angesichts der derzeitigen Realität des Arbeitsmarktes direkt aus dem Arbeitsmarkt heraus. Man kann das gut oder schlecht finden, moralisch werten oder wie auch immer - Arbeitgeber wollen keinen Zuschuß des Integrationsamtes für die Einstellung einer Schwerbehinderten, sie wollen ein "hohes Flexibilisierungspotential der Belegschaftsstärke". Eine einzige Ausnahme mag da noch der öffentliche Dienst darstellen. Und auch das nicht immer.

Die Irritation, die auftritt, liegt an den unterschiedlichen Auskünften, die Du hier und anderswo nachlesen kannst. Das liegt an folgendem:

Nach der seinerzeitigen [mittlerweile überholten!] Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zum damaligen Gesetz, dem so genannten SchwbG (galt bis 2001) gehörte die Frage nach der Schwerbehinderung zu den „zulässigen Fragen“, die der Arbeitgeber fragen durfte. Der Bewerber mußte also auf solche Fragen wahrheitsgemäß antworten, wenn er danach gefragt wird. Die Konsequenz konnte im schlimmsten Falle sein, daß der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht nur kündigen, sondern sogar "anfechten" konnte - also unjuristisch gesprochen: jemandem in hohem Bogen rauswerfen konnte.

Nun gibt es dieses SchwbG aber schon seit einiger Zeit nicht mehr, und das nachfolgende Gesetz, das SGB IX, geht eben über die alten Richtlinien hinaus und spricht ausdrücklich von einem Diskriminierungsverbot. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Es gibt eben eine europäische EU-Richtlinie 2000/78/EG, die die Diskriminierung eines Arbeitnehmers wegen einer Behinderung untersagt. Und dem musste die Bundesrepublik nun mal folgen. Sonst hätte es Stress mit Brüssel gegeben. Also hat Deutschland sein altes Schwerbehindertengesetz weggeworfen, stattdessen mit Wirkung zum 1.7.2001 ein neues Gesetz auf den Markt gebracht. Eben das SGB IX.

Und nun, nach der mit Wirkung vom 1.7.2001 erfolgten Einführung des § 81 Abs.2 SGB IX, ist jetzt meines Erachtens davon auszugehen, daß es so ein Fragerecht jetzt nicht mehr gibt. Also dass die Frage nach der Schwerbehinderung nunmehr unzulässig ist und daher jetzt auch wahrheitswidrig beantwortet werden darf.

Es gibt aber meines Wissens noch kein Urteil des BAG zu dieser neuen Rechtslage. Deswegen spuken noch die alten Urteile zum alten Gesetz überall herum.

Nach meiner schwachen Erinnerung wird diese „neue“ Meinung aber u.a. in dem schlauen Buch "Lehr - und Praxiskommentar" (LPK - SGB IX) vertreten. Und einer der Autoren und Herausgeber ist immerhin zuständiger Senatsvorsitzender des Bundesarbeitsgerichtes. Ob er endlich so einen Fall zur Entscheidung bekommen hat, damit die Rechtsprechung auch seiner Kommentarmeinung entspricht, weiß ich leider gerade nicht.

kdM
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Rita W
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

wowwwwwwwwwwwwww

ich danke dir für die ausführliche Erklärung

das ist genau das was ich mir gedacht habe

danke dir ganz dolle
und werd das weiter im Auge haben, weil sind ja noch ein paar Jahre bis meiner Tochter dies alles bevorsteht

es ist gut zu wissen das man sich hier Rat holen kann mit den entsprechenden Backround

danke dir vielmals

lg Rita
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Linus Cornell
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 493
Wohnort: im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

@kdm: Ich würde dafür gerne einen grünen Punkt geben, darf das aber nicht ...
Daher auf diesem Wege: Daumen hoch!
_________________
You might very well think that; but I couldn't possibly comment - Francis Urquhart
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

@Rita W: Mal eine kurze Frage rein interessehalber: gilt Diabetes als Schwerbehinderung (also je nach Typ)? Oder hab ich mich durch den Titel dieses Themas fehlleiten lassen? Winken
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

mal ganz doof gefragt - macht es bei einem vorstellungsgespräch einen unterschied ob man diabetes mit/ohne schwerbehindertenausweis hat b.z.w ob man es angibt?



@Rita W auf der seite http://www.intakt.info/ kann man sich recht viele infos holen ("rechte u. pflichten")

@der_drebber hier gibt es eine "tabelle" welche form der diabetes, was für einen grad der behinderung beantragbar macht.
http://www.diabetes-news.de/info/soziales21.htm
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Meine persönliche Erfahrung dazu:

Ich hatte einen Kollegen, der ist Diabetiker. Mit dem Kriterium, dass er täglich mindestens einmal spritzen musste, wurde er auf 30% eingestuft und hat eine Gleichstellung bestätigt bekommen.

Die Gleichstellung verschwieg er dem Arbeitgeber, auch auf ausdrückliche Rückfrage in Bezug auf seine Krankheit.

In einem späteren Arbeitsgerichtsverfahren spielte der Arbeitgeber mit dem Gedanken, dieses Verschweigen als Anfechtungsgrund anzuführen. Sein Rechtsanwalt riet ihm ausdrücklich davon ab (Gründe habe ich leider nicht mitbekommen).
Durch Blocken des Integrationsamtes war der Mitarbeiter trotz etlicher (davon einige aus meiner Sicht gravierender) Verstöße praktisch unkündbar.
Es konnte letztenendes nur ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt werden, der komplett nach den Wünschen des Arbeitnehmers gestaltet war.

Jetzt kommt das wichtigste:
Der Arbeitgeber zog daraus folgende Konsequenz (wortwörtlich in meinem Beisein):"Ich werde nie wieder einen Diabetiker einstellen!"

So wie er - das unterstelle ich mal - denken noch einige mehr Arbeitgeber.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fool1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2006
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Bin selbst diabetiker ohne Behindertenausweiss. Ich habe eine Stoffwechselstörung und keine Behinderung, fühle mich auch nicht behindert Lachen

Bei Vorstellungsgesprächen habe ich zum Ende des Selbigen immer gesagt das ich diabetiker bin und extra betont das ich keinen Behindertenausweiss besitze. Hat nie probleme gegeben.

Würde diesen Ausweiss auch erst beantragen wenn gravierende Folgeerscheinung auftreten.

Kann einem viel Ärger ersparen, zb beim erlangen des Führerscheins.

Gruss fool1
_________________
"I hate happiness! I hate feeling free and easy! - This is why i love to be in germany." (Leo Bassi)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Integrationsamt soll einer Kündigung aus wichtigem Grund - worum es sich bei Kündigung wegen schwerer Verfehlungen normalerweise handelt - zustimmen.

Ungeachtet dessen ist in einigen Stellenanzeigen extra aufgeführt, dass behinderte Menschen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Öffentliche Arbeitgeber sind sogar verpflichtet zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.

Der AG muss nämlich eine Ausgleichszulage bezahlen, wenn er seine Behindertenquote nicht erfüllt.
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Ungeachtet dessen ist in einigen Stellenanzeigen extra aufgeführt, dass behinderte Menschen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Stimmt. Erstaunlicherweise scheint es sehr oft keine Behinderte mit gleicher Eignung zu geben.

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Der AG muss nämlich eine Ausgleichszulage bezahlen, wenn er seine Behindertenquote nicht erfüllt.
Stimmt auch. Macht er ggf. auch. Und nicht nur die betriebswirtschaftliche Rechnung sieht das häufig als die günstigere Lösung an.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Schwerbehindertenstatus sollte man heute imho hemmunglos taktisch schweigen oder gar lügen, wenn die Frage vor Einstellung gestellt wird.

Ds Gericht, dass an dem Punkt eine Anfechtung zulässt, will ich sehen.
Den Staatsanwalt, der bei so etwas eine Anklage wegen Betrug rausgehen lässt, möchte ich sehen.

Und selbst wenn die alte Rechtslage noch gelten würde:

Das schwachsinnige an der alten Rechtsprechung war ganz offensichtlich:
Niemand hindert den Arbeitgeber daran, *SFORT NACH* der Einstellung zu fragen und dann seine Pflichten nach dem Schwerbehindertenrecht wahrzunehmen.

Es gab auch schon früher eigentlich kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers an der Kenntnis der SB-Eigenschaft bei Einstellung.

Wobei letztendlich das Gesetz selbst eine groteske Schlamperei ist. Die integraitonsbedürftigsten - die SB, denen man es offen ansieht - die können nichts verbergen. Die *leichten* SB, die können natürlich mauern, was das Zeug hält und werden eingestellt.

Was man als Arbeitgeber wirklich will: Schwerbehinderte, die volle Leistung bringen bei möglichst hohem Behinderungswert....und wer sind diese wohl, wenn nicht diejenigen, die am wenigsten Integrationshilfe bräuchten.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.