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Verfasst am: 30.01.09, 19:45 Titel: Probleme wegen Kautionsabrechnung (Malerarbeiten)
Ich habe folgendes Problem:
Ich musste mit meiner Familie bis zum 31.12.08 aus unserer damaligen Wohnung ausziehen. (Wobei diese Frist nicht einmal hätte eingehalten werden müssen, da unzulässig). Der Vermieter bot an wegen dem Streichen der Wohnung: "Frau X, ich mache Ihnen ein Angebot. Ich kenne jemanden, der würde die Wohnung hier streichen. Mit 500,00 Euro wären Sie gut dran. Überlegen Sie sich das!"
Für dieses Gespräch gab es Zeugen (insgesamt 3 Personen).
Wir erklärten uns einverstanden, dass die Wohnung für 500,00 gestrichen würde und der Betrag selbstverständlich von der Kaution abgezogen werden könnte.
Ausgezogen sind wir dann am 29.10.08. Da wir uns bzgl. des Streichens kurzfristig einverstanden erklärten, ging der Vermieter abends noch (am 03.11) in den Baumarkt um weiße Farbe zu kaufen. Dies bestätigte auch seine Frau gegenüber Frau X: "Er ist gerade in den Baumarkt gefahren, um Farbe zu kaufen, da unsere Tochter ja morgen einziehen will und er jetzt noch schnell streichen muss".
Übergabeprotokoll war am 04.11.. Frau X nahm die Zeugin Frau Y mit die gesehen hat, dass gestrichen wurde.
Mittlerweile sind wir in eine andere Wohnung umgezogen und hatten gestern die Endabrechnung.
Plötzlich erschien auf der Abrechnung nicht nur die 500,00, sondern auch ein Betrag von ca. 100,00 für die Farbe. Frau X. erklärte sich damit nicht einverstanden, weil der Vermieter sagte, dass sie alles 500,00 (und nicht mehr) kosten würde.
Frau X. verlangte die Rechnung der Malerarbeiten zu sehen, weil der Vermieter angeblich nicht selbst gestrichen hätte (obwohl seine Frau dies ja sagte, er würde Farbe kaufen, weil die Tochter am nächsten Tag einziehen will). Daraufhin sagte der Vermieter, dass sie dann 95,00 mehr bezahlen müsste, wenn sie die Rechnung sehen will (wegen der Mwst.).
Jetzt beläuft sich die Abrechnung auf:
500,00 Malerarbeiten
98,71 Farbe
95,00 Rechnung
Bei der Durchsicht der Unterlagen sah Frau X. dann die Rechnung der Farbe. Diese wurde am 06.11.08 gekauft. Wie kann das möglich sein, wenn die Wohnung bei Übergabe am 04.11. schon gestrichen war? Außerdem: Seit wann bringt eine Malerfirma seine Farbe nicht selbst mit? Warum hat der Vermieter die Rechnung der Malerfirma nicht zu Hause?
Meine Fragen hierzu:
1. Kann der Vermieter das Geld für die Farbe verlangen, wenn er gesagt hat, dass man "mit 500,00 gut dran sei"? Muss die Farbe gezahlt werden???
2. Seit wann zahlt man die Mwst., wenn man Einsicht in eine Rechnung verlangt (die er ja nicht mal hatte)? Muss die gezahlt werden???
3. Handelt es sich hierbei um einen Betrug des Vermieters? (Auf unsere Kosten Farbe kaufen)?
4. Haben wir uns auf einen Schwarzhandel eingelassen? Immerhin ist es doch das Recht des Vermieters, wenn er die Wohnung streichen lässt/will?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.02.09, 01:07 Titel:
Zitat:
Kann der Vermieter das Geld für die Farbe verlangen, wenn er gesagt hat, dass man "mit 500,00 gut dran sei"? Muss die Farbe gezahlt werden???
Für mich klingt das nicht unbedingt nach einer bindenden Vereinbarung, sondern eher nach einer Kostenschätzung. Da ist mir aber der Sachverhalt zu ungenau:
Zitat:
Wir erklärten uns einverstanden, dass die Wohnung für 500,00 gestrichen würde und der Betrag selbstverständlich von der Kaution abgezogen werden könnte.
Die genauen Umstände dieser "Vereinbarung" wäre hier ggf. interessant. Waren die Zeugen dabei? Was wurde genau besprochen?
Zitat:
2. Seit wann zahlt man die Mwst., wenn man Einsicht in eine Rechnung verlangt (die er ja nicht mal hatte)? Muss die gezahlt werden???
Oh, die Mehrwertsteuer ist nicht wegen des Wunsches auf Rechnungseinsicht zu zahlen. Offenbar hat der Vermieter die Arbeiten in Schwarzarbeit ausführen lassen, so daß keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer existiert. Will der Mieter eine Rechnung sehen, müßte der Vermieter die Mehrwertsteuer nachträglich an den Handwerker zahlen, da dieser sonst keine Rechnung erstellt, sonst würde er ja auf der Mehrwertsteuer sitzen bleiben.
Zitat:
3. Handelt es sich hierbei um einen Betrug des Vermieters? (Auf unsere Kosten Farbe kaufen)?
Kann ich derzeit nicht erkennen. Klingt für mich eher wie eine Reihe von Mißverständnissen.
Zitat:
4. Haben wir uns auf einen Schwarzhandel eingelassen? Immerhin ist es doch das Recht des Vermieters, wenn er die Wohnung streichen lässt/will?
Wenn Sie nicht wußten, daß der Vermieter Schwarzarbeit in Auftrag gibt, nicht.
Wir haben nun die besagte angeforderte Rechnung erhalten.
Es werden 500 € aufgelistet + 19 % Mwst., also 595 €. Die Farbe wurde NICHT berechnet, wie kann das dann sein?
Er hätte doch die Mwst. sofort uns in Rechnung stellen müssen. Da ist doch klar, dass die Firma bzw. sein Bekannte Schwarzwarbeit geleistet hat, oder? Vorher hat er ja die Mwst. eben nicht in Rechnung gestellt. Und die besagte Farbe ist auch nicht aufgelistet ... Alles sehr merkwürdig! Rechnung wurde fast ein Monat später ausgestellt.
Außerdem hat der Vermieter zu uns gesagt, dass die Sache mit 500 € erledigt ist. Also kann er ja wohl im Nachhinein nicht noch mit Mwst. und Farbe kommen, oder?
Ist klar, der Sachverhalt ist schwierig zu regeln, da nichts schriftliches (leider) ausgemacht wurde, aber es gibt 2 Zeugen, die es gehört haben.
]Die genauen Umstände dieser "Vereinbarung" wäre hier ggf. interessant. Waren die Zeugen dabei? Was wurde genau besprochen?
Die Zeugen waren immer Zimmer nebenan, Türe war offen und sie haben genau gehört, dass der Vermieter gesagt hat "Mit 500 € ist die Sache erledigt"
Der Vermieter hat gesagt, er kenne da jemanden. Wir wussten ja nicht, dass es "Schwarz" gemacht wird. Zudem hat die Frau am Tag der Wohnungsübergabe gesagt, dass ihr Mann am Tag zuvor Farbe gekauft hat, da er die Wohnung morgens noch gestrichen hat. Da war keine Rede von irgendeiner Firma. Warum kauft der Mann die Farbe, aber die Firma stellt keine in Rechnung? Dann hätte doch die Firma die Farbe in Rechnung stellen müssen, wenn es von einer solchen ausgeführt worden wäre, oder?
Zitat:
Nein, wieso? Es existiert doch eine Rechnung inklusive Mehrwertsteuer.
Ja aber erst auf Nachfrage der Rechnung. Die Firma muss das ja schon irgendwie bei sich verbucht haben und kann nicht 2 Monate später die Mwst. verlangen? Das ist ja dann Schwarzarbeit der Firma oder??
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 05.02.09, 14:04 Titel:
Jessy2009 hat folgendes geschrieben::
Wir wussten ja nicht, dass es "Schwarz" gemacht wird.
Und Sie wissen es immer noch nicht!
Jessy2009 hat folgendes geschrieben::
Warum kauft der Mann die Farbe, aber die Firma stellt keine in Rechnung?
Warum soll die Firma Farbe in Rechnung stellen, die sie gar nicht gekauft hat?
Jessy2009 hat folgendes geschrieben::
Dann hätte doch die Firma die Farbe in Rechnung stellen müssen, wenn es von einer solchen ausgeführt worden wäre, oder?
Es gibt einen Unterschied zwischen Farbe kaufen und Farbe verarbeiten. Man kann auch Farbe verarbeiten, die man nicht gekauft hat. Genauso wie man Farbe kaufen kann, die man nicht verarbeitet.
Jessy2009 hat folgendes geschrieben::
Die Firma muss das ja schon irgendwie bei sich verbucht haben
Ja. Und? Was geht das den Mieter an?
Jessy2009 hat folgendes geschrieben::
Das ist ja dann Schwarzarbeit der Firma oder??
Nö. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Meiner Ansicht nach war auch ein wenig Gutgläubigkeit dabei.
Wenn mir jemand das Angebot macht für 500 € die Hütte zu streichen, Frage ich doch nach ob mit oder ohne Material.
Soviel muss ich mir doch selbst ausrechnen können, das wenn ich da 15 Arbeitsstunden reinsetzen muss, ich nicht noch in dem Preis die Materialkosten habe.
Da würde der Arbeiter auf einen Stundenlohn von 33,30 € kommen und das ist schon ein angebrachter Lohn und für eine Firma ? zuwenig.
Anderseits denke ich mal das es dem Mieter nicht interessieren darf von wem und auf welcher Art der Vermieter die Hütte renovieren lässt.
Der Vermieter sagt dem Mieter ja auch nichts wenn dieser sich die Wohnung durch einen Bekannten renovieren lässt.
Die Hauptsache ist es das es fachgerecht durchgeführt wurde oder wird.
Nur, da nicht ausgesprochen wurde ob mit oder ohne Material der Preis festgelegt wurde wird der Mieter nicht drumherum kommen die 100 € für die Farbe drauf zulegen.
Und die Märchensteuer ?? Wer dumm fragt bekommt dumme Antworten.
Also wenn die Rechnung Überprüfungssicher ist, (was ich den Vermieter fragen würde]
muss der Mieter dies wohl bezahlen.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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