Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unterhalt an Vater zu dem seit 18 Jahren kein Kontakt!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unterhalt an Vater zu dem seit 18 Jahren kein Kontakt!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ani74
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 12:10    Titel: Unterhalt an Vater zu dem seit 18 Jahren kein Kontakt! Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Nun folgende Situation herrscht vor:

Wir haben Post vom Sozialamt bekommen, wo mein Mann aufgefordert wird sein Einkommen darzulegen, damit das SA prüfen kann, ob er zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden kann.
Nun ist es aber so, dass mein Mann seit 18 Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem Vater hat, der war schon zu seiner Jugendzeit(der meines Mannes) Alkoholiker und hat ihn auch oft geschlagen. Nach der Scheidung der Eltern war der gute Mann schon mittellos und konnte seinen unterhaltszahlungen an meinen Mann nicht nachkommen.
Kann man meinen Mann trotz dieser Situation zur Zahlung verpflichten? Wir leben zwar nicht schlecht, aber für uns und unsere Familie(haben 1 Tochter) würde das natürlich Eischränkungen bedeuten, sprich wahrscheinlich nicht mehr in den Urlaub fahren können, oder so. Und das für einen Mann, der einen die Kindheit zur Hölle gemacht hat. Vor allem wie beweist man das nach all den Jahren. Leider ist die Mutter meines Mannes im vergangenen Jahr gestorben.

Ich danke schon mal für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ina Kobusch
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ani74,

falls die Voraussetzungen nach § 1611 BGB gegeben sind, dann könnte ein Unterhaltsanspruch verwirkt sein. Allerdings würde ich dies mit einer Anwältin/einem Anwalt vor Ort klären.

Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ani74
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schon einmal für die schnelle Antwort.
Nur wenn ich lese wenn der unterhaltsberechtigte durch sittliches verhalten seine Siuation selbst verschuldet hat. Das ist doch wohl immer eine auslegungssache.Wir wissen ja auch nicht, wie er die letzten 18 Jahre gelebt hat. Außer das wir vor ca. 2-3 Jahren einen Anruf von der Wohnungsgesellschaft bekommen haben und die uns auf den verwahrlosten Zustand von ihm und der Wohnung hingewiesen haben. Zum Hintergrund muss ich sagen, dass wir als Handwerker für diese große Wohnungsgesellschaft arbeiten und der damals zuständige Bauleiter meinen Mann kannte und der Vater ihm wohl erzählt hat, dass das sein Sohn ist. Der bauleiter hatte wohl damals gehofft Geld für die Sanierungsarbeiten von meinem Mann zu bekommen, denn die Wohnung muss in einem schlimmen Zustand gewesen sein. Aber nachdem er ihm erklärt hat, dass dieser Mann nur sein Erzeuger sei und nicht sein Vater und der Kontakt eben schon seit Jahren nicht mehr besteht, war das Thema dann vom Tisch. Nur wie man sich vorstellen kann, war diese Situation meinem Mann sehr unangenehm. Aus Schliderungen von meinen Mann weiß ich, dass sein Vater ihm schon Geld abgenommen hat, welches er kurz vorher von seine Oma bekommen hat und damit in die nächste Kneipe gegangen ist und es versoffen hat.
Der Vater meines Mannes hatte eigentlich früher einen sehr guten Job, den er aber vermutlich durch seinen Alkoholismus verloren hat. Aber das weiß man Mann nicht so genau, weil er ja eben noch ein Kind war.

Schöne Grüße
Ina
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ani74
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant zu der Situation ist übrigens noch: Mein Mann, bzw. damals hat seine Mutter das in Angriff genommen hat einen Titel gegen seinen Vater erwirkt wegen nicht geleisteter Unterhaltszahlungen. Das muesste doch auch was zählen. Allerdings ist der Haken an der Sache, dass mein Mann keinerlei Unterlagen darüber hat. Er weiß das nur aus seiner Erinnerung. Er war damals ja erst 15 und seine Mutter hatte die ganzen Unterlagen. Leider haben wir aber im letzten Jahr als sie gestorben ist, nichts mehr darüber gefunden.
Aber es müsste doch eigentlich möglich sein beim Gericht darüber Auskunft zu bekommen, oder? Und da ja ein Titel 30 Jahre gültig ist, besteht ja offiziell noch ein Anspruch!
Nur mein Mann hat sich da nie mit beschäftigt, da er wusste, dass da eh nix zu holen ist. Worüber wir jetzt nachdenken, warum damals nichts zu holen war, obwohl der Vater damals mit der Hälfte des Verkaufpreises des gemeinsamen Hauses ausgezahlt worden ist. Die Summe kennt mein Mann zwar nicht, aber es wird ja schon einiges gewesen sein. Was hat der vater mit dem Geld gemacht, Schulden beglichen. Denn laut Gerichtsurteil (Titel) hatte er ja kein Geld???
Was meint ihr dazu?
ich hoffe, ich habe nicht zu konfus geschrieben, aber das Thema macht mich und meinen Mann fertig!

Schöne Grüße

Ina
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Informationen zur Verwirkung von Elternunterhalt kann man hier, Gerichtsentscheidungen zu § 1611 BGB (Verwirkung von Elternunterhalt) dort nachlesen.

Die Gründe, die dafür sprechen könnten, dass dem Sohn die Zahlung von Unterhalt für seinen Vater nicht zuzumuten ist, könnten dem Sozialamt zusammen mit der erbetenen Auskunft ausführlich, aber nicht weitschweifig, schriftlich dargelegt werden. Spätestens dann, wenn das Sozialamt nicht von einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs des Vaters gegen den Sohn ausgehen will und ankündigt, den Unterhaltsanspruch gerichtlich geltend machen zu wollen, dürfte es sich empfehlen, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen des Sohnes zu beauftragen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.