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mich interesiert mal die frage wieviel % darf eigentlich eine Provisionsforderung vom Nettogewinn sein.
mal ein beispiel:
firma a hat firma b einen tip gegeben über einen verkauf eines gegenstandes.
firma b fährt dort hin verhandelt um den preis und verkäuft den gegenstand.
firma a möchte nun von firma b eine vermittlungsprovision, die sie nach den verhandlungen von firma b mit dem verkäufer und seinem käufer, stellt. diese beträgt 58% der nettogewinnsumme.
1. frage :
wär es überhaubt rechtskräftig eine Provision von firma b zu fordern ohne das dies die provision schriftlich bestätigt hat
2. wie hoch in % darf eine provisionsforderung sein oder gibt es da keine grenze
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.02.09, 01:35 Titel:
Zitat:
wär es überhaubt rechtskräftig eine Provision von firma b zu fordern ohne das dies die provision schriftlich bestätigt hat
Ja, ein Provisionsversprechen kann in der Regel auch mündlich vereinbart werden. Voraussetzung für einen Anspruch auf eine Provision ist allerdings immer, daß vereinbart wurde, daß überhaupt eine Provision zu zahlen ist.
Zitat:
wie hoch in % darf eine provisionsforderung sein oder gibt es da keine grenze
Man kann eine Provision in jeder beliebigen Höhe vereinbaren. Ist keine Höhe vereinbart, ist von der "üblichen" Höhe auszugehen, was je nach vermitteltem Geschäft ganz unterschiedlich ist.
in diesem beispiel wurde provisionsforderung erst später schriftlich gestellt z.b. per email
jedoch nicht bestätigt und telefonisch abgelent auch erfolgte ein verzicht auf die Provision von 2 mitarbeitern von firma A. Einer führte alle verhandlungen mit b und soll nun angeblich eine sochle entscheidung nicht treffen dürfen da nur freiberuflicher mitarbeiter der zweite bestreitet eine solche aussage aus angst um seinen job. Woher kann B wissen das Mitarbeiter von A seine kompetenz überschritten hat. A fordert weiterhin eine schriftliche bestätigung über den verzicht der provision. Nun will B eine schriftliche bestätigung über die zusage, A behauptet aber das durch den Ankauf des gegenstandes kein schriftstück benötigt wird.
B Argumentiert
1 der tip kam nicht von firma a sondern freiberufler( ausserdem auch öffentliches angebot auf internetseiten)
2 firma a war nie in verhandlungen mit dem verkäufer dem ist firma a völlig unbekannt
3 da alle verhandlungen über freiberufler liefen woher kann b wissen das er keine entscheidungskraft hat und nun doch nicht zu firma a gehört. telefonische bestätigung über verzicht auf provision durch mitarbeiter.
A argumentiert
zu 1 freiberufler ist angestellte mit vertrag und somit mitarbeiter von a
zu 2 freiberufler hat mit dem käufer schon mal telefoniert da angestellt bei firma a wäre das ein kontakt
zu3 Freiberufler hat seine kompetenz überschritten und darf eine solche aussage nit tätigen, Mitarbeiter bestreitet einen mündlichen verzicht.
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