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führungszeugniss

 
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darkles
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.07.2008
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 09:14    Titel: führungszeugniss Antworten mit Zitat

ich entschuldige mich falls die frage schon mal gestellt wurde Smilie

wenn der AN einen arbeitsvertag schon unterschrieben hat und schon sagen wir 4 wchen für den AG arbeitet darf der AG dann noch nachträglich ein führungszeugniss verlaggen ??

ich habe gelesen das der AN im vorstellunggespräch die frage auf vorbestrafung verneinen darf auch wenn das nicht so ist, wenn der AG dann nachträglich ein führungszeugniss verlangen würde in dem dann eintragungen sind kann der AG den AN dann kündigen weil er ihn ja im vorstellungsgespräch belogen hat ??
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt darauf an, ob die Eintragungen mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers in Zusammenhang stehen. Das ist z.B. eine Vorstrafe wegen Trunkenheit bei einem Kraftfahrer oder eine Vorstrafe wegen Betrug bei einem Bankangestellten.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 13:59    Titel: Re: führungszeugniss Antworten mit Zitat

darkles hat folgendes geschrieben::
ich habe gelesen das der AN im vorstellunggespräch die frage auf vorbestrafung verneinen darf auch wenn das nicht so ist, .....

Das ist so nicht richtig. Verschweigen darf ein Bewerber in einem Vorstellungsgespräch nur solche Vorstrafen, die nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen wären. Um zu klären, welche Vorstrafen ein Bewerber in einem Vorstellungsgespräch auf Nachfrage hin nicht verschweigen darf, sollte ein vorbestrafter Bewerber vor einem Vorstellungsgespräch die Erteilung eines Führungszeugnisses beantragen.

Wenn sich ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht verpflichtet hat, dem Arbeitgeber ein Führungszeugnis vorzulegen, kann der Arbeitgeber das meines Erachtens nach Abschluss eines Arbeitsvertrages auch nicht verlangen. Der Arbeitnehmer dürfte dann nur noch nach solchen Verurteilungen befragt werden, durch die er eine Befugnis verloren hat, die er für seine berufliche Tätigleit benötigt, z.B. die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer oder den Verlust der Ausbildungsberechtigung bei einem Ausbilder.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, und bevor man Fragesteller in Sicherheit wiegt durch Hinweise auf Fragerecht, Urteile ueber unzulaessige Fragen und aehnlichen Kram, sollte man vielleicht noch einmal ueber andere Rechte des AG nachdenken, z.B. das Recht einen AN zu kuendigen...
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Hinweise auf Fragerecht, Urteile ueber unzulaessige Fragen und aehnlichen Kram..


und ich dachte das ist Sinn und Zweck des FDR. Verlegen
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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SamandMax
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.10.2008
Beiträge: 4
Wohnort: BY

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 22:08    Titel: Re: führungszeugniss Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
darkles hat folgendes geschrieben::
ich habe gelesen das der AN im vorstellunggespräch die frage auf vorbestrafung verneinen darf auch wenn das nicht so ist, .....

Wenn sich ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht verpflichtet hat, dem Arbeitgeber ein Führungszeugnis vorzulegen, kann der Arbeitgeber das meines Erachtens nach Abschluss eines Arbeitsvertrages auch nicht verlangen. Der Arbeitnehmer dürfte dann nur noch nach solchen Verurteilungen befragt werden, durch die er eine Befugnis verloren hat, die er für seine berufliche Tätigleit benötigt, z.B. die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer oder den Verlust der Ausbildungsberechtigung bei einem Ausbilder.


Das würde ich so nicht unterschreiben. In sozialen Eichrichtungen mit Kindern und Jugendlichen ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet alle 5 Jahre ein Führungszeugnis einzuholen (sog. KICK Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz und dessen Ausfluss in § 72a SGB VIII).
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Hinweise auf Fragerecht, Urteile ueber unzulaessige Fragen und aehnlichen Kram..


und ich dachte das ist Sinn und Zweck des FDR. Verlegen


Sicher.

Man sollte aber in meinen Augen eine realistische Sicht der Dinge praesentieren. Dazu gehoert eben auch die fuer den AN negative Seite eines fehlenden Kuendigungsschutzes in den ersten sechs Monaten.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 22:57    Titel: Re: führungszeugniss Antworten mit Zitat

SamandMax hat folgendes geschrieben::
In sozialen Eichrichtungen mit Kindern und Jugendlichen ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet alle 5 Jahre ein Führungszeugnis einzuholen (sog. KICK Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz und dessen Ausfluss in § 72a SGB VIII).

Das dürfte aber nur bei Arbeitsverhältnissen gelten, in denen sich die Forderung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, ein Führungszeugnis vorzulegen, auf eine Rechtsvorschrift stützen kann. Etwas ähnliches gilt meines Wissens für Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe aufgrund einer Rechtsvorschrift in der Gewerbeordnung.
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