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darkles FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.07.2008 Beiträge: 81
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Verfasst am: 03.02.09, 09:14 Titel: führungszeugniss |
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ich entschuldige mich falls die frage schon mal gestellt wurde
wenn der AN einen arbeitsvertag schon unterschrieben hat und schon sagen wir 4 wchen für den AG arbeitet darf der AG dann noch nachträglich ein führungszeugniss verlaggen ??
ich habe gelesen das der AN im vorstellunggespräch die frage auf vorbestrafung verneinen darf auch wenn das nicht so ist, wenn der AG dann nachträglich ein führungszeugniss verlangen würde in dem dann eintragungen sind kann der AG den AN dann kündigen weil er ihn ja im vorstellungsgespräch belogen hat ?? |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 03.02.09, 09:41 Titel: |
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| Das kommt darauf an, ob die Eintragungen mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers in Zusammenhang stehen. Das ist z.B. eine Vorstrafe wegen Trunkenheit bei einem Kraftfahrer oder eine Vorstrafe wegen Betrug bei einem Bankangestellten. |
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Franz Königs FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 03.02.09, 13:59 Titel: Re: führungszeugniss |
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| darkles hat folgendes geschrieben:: | | ich habe gelesen das der AN im vorstellunggespräch die frage auf vorbestrafung verneinen darf auch wenn das nicht so ist, ..... |
Das ist so nicht richtig. Verschweigen darf ein Bewerber in einem Vorstellungsgespräch nur solche Vorstrafen, die nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen wären. Um zu klären, welche Vorstrafen ein Bewerber in einem Vorstellungsgespräch auf Nachfrage hin nicht verschweigen darf, sollte ein vorbestrafter Bewerber vor einem Vorstellungsgespräch die Erteilung eines Führungszeugnisses beantragen.
Wenn sich ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht verpflichtet hat, dem Arbeitgeber ein Führungszeugnis vorzulegen, kann der Arbeitgeber das meines Erachtens nach Abschluss eines Arbeitsvertrages auch nicht verlangen. Der Arbeitnehmer dürfte dann nur noch nach solchen Verurteilungen befragt werden, durch die er eine Befugnis verloren hat, die er für seine berufliche Tätigleit benötigt, z.B. die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer oder den Verlust der Ausbildungsberechtigung bei einem Ausbilder. |
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Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 03.02.09, 14:18 Titel: |
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| Tja, und bevor man Fragesteller in Sicherheit wiegt durch Hinweise auf Fragerecht, Urteile ueber unzulaessige Fragen und aehnlichen Kram, sollte man vielleicht noch einmal ueber andere Rechte des AG nachdenken, z.B. das Recht einen AN zu kuendigen... |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 03.02.09, 19:22 Titel: |
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| Dummerchen hat folgendes geschrieben:: | | Hinweise auf Fragerecht, Urteile ueber unzulaessige Fragen und aehnlichen Kram.. |
und ich dachte das ist Sinn und Zweck des FDR.  _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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SamandMax noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.10.2008 Beiträge: 4 Wohnort: BY
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Verfasst am: 03.02.09, 22:08 Titel: Re: führungszeugniss |
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| Franz Königs hat folgendes geschrieben:: | | darkles hat folgendes geschrieben:: | | ich habe gelesen das der AN im vorstellunggespräch die frage auf vorbestrafung verneinen darf auch wenn das nicht so ist, ..... |
Wenn sich ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht verpflichtet hat, dem Arbeitgeber ein Führungszeugnis vorzulegen, kann der Arbeitgeber das meines Erachtens nach Abschluss eines Arbeitsvertrages auch nicht verlangen. Der Arbeitnehmer dürfte dann nur noch nach solchen Verurteilungen befragt werden, durch die er eine Befugnis verloren hat, die er für seine berufliche Tätigleit benötigt, z.B. die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer oder den Verlust der Ausbildungsberechtigung bei einem Ausbilder. |
Das würde ich so nicht unterschreiben. In sozialen Eichrichtungen mit Kindern und Jugendlichen ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet alle 5 Jahre ein Führungszeugnis einzuholen (sog. KICK Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz und dessen Ausfluss in § 72a SGB VIII). |
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Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 03.02.09, 22:54 Titel: |
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| J_Denver hat folgendes geschrieben:: | | Dummerchen hat folgendes geschrieben:: | | Hinweise auf Fragerecht, Urteile ueber unzulaessige Fragen und aehnlichen Kram.. |
und ich dachte das ist Sinn und Zweck des FDR.  |
Sicher.
Man sollte aber in meinen Augen eine realistische Sicht der Dinge praesentieren. Dazu gehoert eben auch die fuer den AN negative Seite eines fehlenden Kuendigungsschutzes in den ersten sechs Monaten. |
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Franz Königs FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 03.02.09, 22:57 Titel: Re: führungszeugniss |
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| SamandMax hat folgendes geschrieben:: | | In sozialen Eichrichtungen mit Kindern und Jugendlichen ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet alle 5 Jahre ein Führungszeugnis einzuholen (sog. KICK Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz und dessen Ausfluss in § 72a SGB VIII). |
Das dürfte aber nur bei Arbeitsverhältnissen gelten, in denen sich die Forderung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, ein Führungszeugnis vorzulegen, auf eine Rechtsvorschrift stützen kann. Etwas ähnliches gilt meines Wissens für Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe aufgrund einer Rechtsvorschrift in der Gewerbeordnung. |
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